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Autor: Blogwart
Datum: 16-06-14 11:58
Weiss man eigentlich nun, wer dieser Franz Ferdl 88 ist/war? Normalerweise gelingt es M. W. ja immer, solche Typen zu enttarnen.
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Autor: 47er
Datum: 10-07-13 18:40
Crazy Teddy schrieb:
> Wie geht es eigentlich jener mutigen Frau, die bei jenem gelben
> AREA-Auftrieb seinerzeit den Günther aus dem Konzept gebracht
> hat, und deswegen angeblich ihre Arbeit verlor?
>
die hat ihre arbeit nicht verloren. das war ein gerücht.
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Autor: Crazy Teddy
Datum: 10-07-13 17:35
Wie geht es eigentlich jener mutigen Frau, die bei jenem gelben AREA-Auftrieb seinerzeit den Günther aus dem Konzept gebracht hat, und deswegen angeblich ihre Arbeit verlor?
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Autor: carlito
Datum: 02-07-13 12:33
Möglicherweise ganz einfach Befehlsempfänger?
Von ganz oben - versteht sich.
Unterwürfiger schrieb:
> ..vielleicht ist dieser "Spitzenbeamte" schlicht und einfach
> überfordert? Wenn er seinen Posten via ÖVP-Parteisekretariat
> angetreten hat, ist das naheliegend.
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Autor: Erich
Datum: 02-07-13 09:47
WEIL der Herr Spitzenbeamte das übersehen hat, konnte die nächste Instanz (Landesgrundverkehrsbehörde) nicht mehr eingreifen.
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Autor: Unterwürfiger
Datum: 02-07-13 09:12
..vielleicht ist dieser "Spitzenbeamte" schlicht und einfach überfordert? Wenn er seinen Posten via ÖVP-Parteisekretariat angetreten hat, ist das naheliegend.
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Autor: Antwort
Datum: 02-07-13 09:10
Dieser Spitzenbeamte bei der BH Imst scheint ziemlich überlastet zu sein.
Er hat keine Zeit, anonyme Anzeigen zu prüfen, sondern er befiehlt kurz und knapp: Strafverfahren einleiten.
Er hat keine Zeit, spanische Gesellschaften zu prüfen, ob sie wirklich spanisch (EU) sind oder vielleicht doch russisch, sondern er sagt kurz und knapp: genehmigen.
Er hat keine Zeit, lästigen Bürgern Rede und Antwort zu stehen, sondern er sagt kurz und knapp: Verfolgungswahn.
Welche wichtige Tätigkeit nimmt ihm denn eigentlich die Zeit weg?
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Autor: Frage
Datum: 02-07-13 08:47
Da gibt es janoch eine Frage hier im Forum. Na gut, dan nenn ich mich in Zukunft Neugier.
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Autor: M.W.
Datum: 02-07-13 07:56
Nein, es gibt noch keinen Termin beim UVS.
Er wird rechtzeitig hier bekannt gegeben.
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Autor: Frage
Datum: 01-07-13 18:32
KK schrieb:
> Bitte den Termin der UVS-Versammlung rechtzeitig mitteilen. Und
> bitte den Herrn Bezirkshäuptling als Zeugen laden. Den möcht
> ich mir anschauen.
Gibt es schon einen Termin oder hat der UVS das Verfahren schon eingestellt?
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Autor: Hrdlicka
Datum: 11-06-13 20:53
@ Reini schrieb:
>
> Wo muss man das hinschreiben? Sogar der Name von M. W. wurde im
> Oesterreichischen Regierungsfunk erwähnt!
Das muß in Stein gemeisselt werden, und der Kriechhofer Heli wird ihn noch auswendig lernen müssen!
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Autor: Reini
Datum: 11-06-13 20:50
@ Karin:
Danke für den Hinweis!
Wo muss man das hinschreiben? Sogar der Name von M. W. wurde im Oesterreichischen Regierungsfunk erwähnt!
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Autor: Woody Woodpecker
Datum: 10-06-13 10:37
@ Hmh schrieb:
>
> Dann wird es solche Typen wohl in jeder BH geben und wird das
> auch kein Zufall mehr sein!
> Ich frage mich nun, wer ist der Erfinder solcher "Waffen", wer
> entwickelt und fördet diese und gibt es das nur in Tirol oder
> in ganz Österreich?
Schlag nach bei Kafka ...
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Autor: Pfeiffenberger
Datum: 10-06-13 10:09
Wer ist ein Ex-Schandi auf der BH Imst? Schatz oder Nagele? Oder Hauser?
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Autor: tarollerisch
Datum: 10-06-13 09:57
Zu dem heutigen veröffentlichen Beitrag des ÖVP-Anwaltes und seiner Klagschrift fällt mir nur folgendes ein:
Deitsch is a schwere Sprache. Und die Orthographie a Luder. Mei is des peinlich...
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Autor: Hmh
Datum: 08-06-13 09:40
Wolferl schrieb:
> gibt es. der in imst ist übrigens ein ehemaliger schandi.
Dann wird es solche Typen wohl in jeder BH geben und wird das auch kein Zufall mehr sein!
Ich frage mich nun, wer ist der Erfinder solcher "Waffen", wer entwickelt und fördet diese und gibt es das nur in Tirol oder in ganz Österreich?
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Autor: Hmh
Datum: 07-06-13 07:36
Gibts in Imst auch einen wie den berühmt berüchtigten Löderle in Schwaz mit schwarzen Mantel?
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Autor: Staudenbuz
Datum: 04-06-13 23:39
Maria Magdalena schrieb:
> ist doch alles kein problem bei den kathonazis. die gehen
> beichten, bekommen 5 vaterunser aufgebrummt und alles ist
> wieder im butter.
> der faschismus hat viele antlitze - die hässlichste fratze aber
> ist der katholozismus!
kathonazis ist gut! :-) treffender geht's gar nicht!
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Autor: Maria Magdalena
Datum: 04-06-13 22:18
ist doch alles kein problem bei den kathonazis. die gehen beichten, bekommen 5 vaterunser aufgebrummt und alles ist wieder im butter.
der faschismus hat viele antlitze - die hässlichste fratze aber ist der katholozismus!
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Autor: Karl F.
Datum: 04-06-13 21:14
strader wald schrieb:
> Damit dieses Thema nicht z' unterst drunter rutscht - in
> Evidenz halte. :-)
Gut so. Übrigens sieht man, was diese Natzionalsozialisten-Rockbands für einen schlechten Einfluss haben. Nicht einmal kreuzbrave Priesterseminaristen können der Faszination widerstehen!!
http://religion.orf.at/stories/2587206/
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Autor: strader wald
Datum: 04-06-13 20:59
Damit dieses Thema nicht z' unterst drunter rutscht - in Evidenz halte. :-)
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Autor: Franzi
Datum: 03-06-13 14:57
Mehr Licht schrieb:
> Ernst schrieb:
>
> > Kann man nachlesen alles saubere FPöler.
> >
> > http://www.kellernazisinderfpoe.at/
>
>
> Blogwart, Arbeit für Dich! Auf der zitierten Website der
> Kellernazis-In-Der-FPÖ-Website ist oben an der braunen
> Kellerwand ein dunkelbraunes Hakenkreuz angebracht worden.
Super! Schon erledigt. Ich hab ja noch die Vorlage der Anzeige an die BH Imst! :-)
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Autor: Mehr Licht
Datum: 03-06-13 13:42
Ernst schrieb:
> Kann man nachlesen alles saubere FPöler.
>
> http://www.kellernazisinderfpoe.at/
Blogwart, Arbeit für Dich! Auf der zitierten Website der Kellernazis-In-Der-FPÖ-Website ist oben an der braunen Kellerwand ein dunkelbraunes Hakenkreuz angebracht worden.
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Autor: Ernst
Datum: 03-06-13 13:17
Für wen gilt das Verbotsgesetz in Österreich?
Die " geschnetzelten FPÖ Wiederbertätiger" Kellernazis und Volksverhetzer sitzen im Parlament, beraten Witwen bei Stiftungen usw.
Der selige Schickelgruber lebt im Geiste der "FPÖ Volksgenossen" und ihren Programmen voll weiter.
Der "Ariernachweis" wird wohl wieder gebraucht, sollte der HC Bumsti Führer Kanzler werden.
Man wird dann seine "Rassenreinheit" zur Deutschen Volksgemeinschaft eventuell nachweisen müssen.
.............................
Kann man nachlesen alles saubere FPöler.
http://www.kellernazisinderfpoe.at/
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Autor: die südseitige
Datum: 03-06-13 11:18
ich frag mich, ob das abzeichengesetz in dieser causa überhaupt anzuwenden ist!?
die drei schwarzen hakerln, die der m.w. dem logo hinzugefügt hat, sind an und für sich betrachtet ja gar kein hakenkreuz. während man hingegen beim ersten flüchtigen hinschauen mit der verschobenen, rostigen 47 im area-logo sehr wohl schon ganz unwillkürlich ein hakenkreuz assoziieren kann.
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Autor: Antwort
Datum: 03-06-13 10:45
@Für´d Katz hat da einen interessanten Hinweis geliefert! Hinzuzufügen wäre nur noch, dass der Gummiplatzler selbst seine Karriere bei der Bundespolizeidirektion begonnen hat.
Das Abzeichengesetz ist bestimmt nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt, wobei die Personen am ehesten in Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeibehörden und Bezirkshauptmannschaften sitzen oder saßen.
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Autor: Jodok
Datum: 02-06-13 21:24
Ja, das mit dem Abzeichengesetz ist richtig. Das darf man nicht mit dem Verbotsgesetz verwechseln. So scheint es nicht ganz klar zu sein, wie beispielsweise mit durchgestrichenen Hakenkreuzen oder von einer Faust zerschmetterten Hakenkreuzen (z.B. auf T-Shirts) zum Ausdruck der Ablehnung dieser Ideologie umgegangen werden soll. In Deutschland wurde ein Versandhändler zunächst mal verurteilt, weil er Waren mit solchen durchgestrichenen Hakenkreuzen verschickt hat. Man wollte das Hakenkreuz einfach ganz aus dem öffentlichen Bereich verbannen, ob durchgestrichen oder nicht, war egal. Das Urteil wurde dann aber von einer höheren Instanz aufgehoben. Wie die Lage in Österreich ist, weiß ich nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen#Durchgestrichenes_Hakenkreuz
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Autor: Für'd Katz
Datum: 02-06-13 17:14
Hermann schrieb:
> ...also ich empfinde eine Strafe in der Höhe von € 600 nicht
> wirklich als ausreichend - es ist ja alles andere als ein
> Kavliersdelikt, ein Hakenkreuz auf seiner Homepage zu
> veröffentlichen - ich hätte mit einer weit höheren Strafe
> gerechnet - die Hr. Wilhelm durchaus auch verdient hätte ....
mal ganz ehrlich - was soll die ganze aufregung? ich wette, dass das abzeichengesetz bis zu diesem spektakel hier nur einer hand voll leuten bekannt war. das verbotsgesetz mit gerichtlichen strafe ist der breiten bevölkerung sicher bekannt, nicht aber ein nebenvorschrift, die seit 30 jahren dahindämmert, als 7ter zwerg von links. auch MW kannte das abzeichengesetz nicht (wirklich) denn seine reaktion auf das posting vom block-ähm.. blogwart hat er mit bezug auf das verbotsgesetz (wiederbetätigung) pariert. der seelengute block/blogwart setzt noch eines drauf und erklärt ihm, dass es eine verwaltungsübertretun - ein ungehorsamsdelikt sei. nun wird der block/blogwart böse, da sein warnhinweis "fettnäpfchen" einfach ignoriert wird und bittet den BH von Imst, die Sache doch zu beurteilen. Den ausgang/derzeitigen Stand kennen wir. Die BH Imst, die das Abzeichngesetz vermutlich bisher noch nie anwenden musste, bestraft den MW - ein bisschen holprig und unausgegoren wie man lesen kann.
Ich frag mich jetzt, wer in Tirol liest dietiwag.org, sieht ein kakenkreuz, weiss dass es ein abzeichngesetz gibt, zaubert in minutenschnelle den gesetzestext aus dem ris, weiss, dass es ein ungehorsamsdelikt ist, kennt die sachliche und örtliche zuständigkeit der behörde und reagiert innerhalb einer knappen halben stunde??? Ich frag mich, wem der MW ausser einem Waffendealer und einem Lümmel auf der Spermacouch in einer Tintenburg (die früher für Berufungen über das Abzeichengesetz zuständig war) noch empfindlich auf die füsse getreten ist? der papa vom gummiplatzer war übrigens sicherheitsdirektor, und der vorletzte toppolizist hiess mit vornamen ferdinand vulgo ferdl. da suspendierte beamte keinen zugang zu ihrem equipment haben, dürfte bei der suche nach der IP in der e-mail das land tirol und das BMI vermutlich ausscheiden *ggg*.
ich liebe rätsel!
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 02-06-13 16:39
@hermann: das ist ja nur die BH geschichte, richtig teuer wirds für ihn erst wenn er dann vor Gericht verurteilt wird. was meiner meinung nach durchaus passieren kann/wird
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Autor: Hermann
Datum: 02-06-13 16:30
...also ich empfinde eine Strafe in der Höhe von € 600 nicht wirklich als ausreichend - es ist ja alles andere als ein Kavliersdelikt, ein Hakenkreuz auf seiner Homepage zu veröffentlichen - ich hätte mit einer weit höheren Strafe gerechnet - die Hr. Wilhelm durchaus auch verdient hätte ....
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Autor: der man ohne hals
Datum: 02-06-13 14:27
Sorry, Tippfehler! Gemeint habe ich den A. Heiss, aber den wird er sich nicht leisten können.
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Autor: RA Kammer
Datum: 02-06-13 14:16
Meinen wird er wohl eher den Herrn Ries, denn diesen mag er überhaupt nicht.
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Autor: der man ohne hals
Datum: 02-06-13 14:02
Naja, ich meine es dem Willi doch nur gut. Darum hab ich ihm den Abwerzger empfohlen. Er kann ja auch gerne den Hriss nehmen, aber den wird sich der MW nicht leisten können als einfacher landwirt. Ach ja, ist nicht der Mensdorf auch einfacher bauer und landwirt?
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Autor: Pele
Datum: 02-06-13 10:58
Rätselmann schrieb:
> Ich würde tippen, dass der Mann ohne Hals ein berühmter
> ÖVP-Anwalt ist.
Anwalt? Der wird selbst angeklagt. Wegen fortwährender Streitigkeit mit der Interpunktion.
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Autor: praslin
Datum: 02-06-13 10:53
Höttinger schrieb:
> Du bist wirklich ein herausragendes Ekel, Mann ohne Hals und
> ohne Hirn!
Bei uns in Hötting hatte man immer gesagt, bei einem Mensch ohne Hals, ist Kopf und Ars.... beinand!
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Autor: Rätselmann
Datum: 02-06-13 09:27
Ich würde tippen, dass der Mann ohne Hals ein berühmter ÖVP-Anwalt ist.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 01-06-13 20:57
Der MW sollte sich den Abwerzger nehmen, vielleicht hat er dann noch den Funken einer Chance...
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Autor: Reini
Datum: 01-06-13 20:55
@ Wunderl:
Hmmm, Kaiserreich:
Da könnten wir wenigstens ab und an mit schönen, tränenrührenden Hochzeiten, Krönungen etc. brillieren. ;-) *ggg*
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Autor: Wunderl
Datum: 01-06-13 13:29
Wir schreiben das Jahr 2013 und unsere Zwergrepublik bzw deren Repräsentanten herrschen immer noch so, als wären wir ein großes Kaiserreich mit einem Kaiser und einem Metternich an der Spitze. Der kleine Kaiser, HBP sitzt immer noch in der Hofburg, sagt auch viel, obwohl er eigentlich nichts zu sagen hat. Die Möchtegern-Metternichs sitzen in den Behörden und Ämtern und sind bestrebt, alle Aufmüpfigen und Querulanten dieses Landes klein zu halten. Deshalb ist auch eine grundlegende Verwaltungsreform von Regierung zu Regierung immer wieder gescheitert, jeder Kirchturm hat einen Bürgermeister und einen Gemeinderat und niemand ist gewillt, auch nur einen kleinen Teil seiner Macht abzugeben. Jede Gemeinde, die etwas auf sich hält, hat mindestens drei Feuerwehren mit drei voll ausgestatteten Feuerwehrhäusern, deren Neu- und Ausbau Unsummen verschlingen. Es wird ja ohnehin alles von den BürgerInnen bezahlt. Also weiterhin Hände falten und die Goschn halten.
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Autor: hansel
Datum: 01-06-13 09:05
eindeutiger geht es kaum noch, unsere Bauerntölpel in den Behörden zu kennzeichnen.
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Autor: Johannes
Datum: 01-06-13 08:58
Hier tummeln sich neben (vermutlich) wirklichen Juristen auch jede Menge Halbjuristen. Und wenn sich dann mehrere von den 0,5-Experten hier sozusagen mulitiplizieren, dann kommt (0,5 x 0,5 = 0,25; 0,25 x 0,5 = 0,125 ...) immer weniger heraus.
Nur weil jemand zweimal bei einer Gerichtsverhandlung war und selbständig einen Gesetzestext googlen kann, ist er noch nicht in der Lage, diesen auch zu verstehen.
Manches von den halbgaren Juristen hier ist ungefähr auf der Ebene derjenigen von der BH Imst anzusiedeln.
Nichts für ungut, aber so ist es.
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Autor: Stuff
Datum: 01-06-13 03:03
Hallo!
Also die "Vorstrafe" muss _einschlägig_ sein!
Wegen dieser drohenden Vorstrafe bekämpfe ich _jeden_ Strafbescheid, das bringe ich auch als Begründung für die Berufung/Beschwerde vor dem UVS vor (und auch beim VwGH - dort war ich auch schon), denn die ursprüngliche Intention des Verwaltungsstrafrechtes war ja, exakt diese Vorstrafendrohung der normalen Strafgerichtsbarkeit zu vermeiden - okok, ist lange her!
Die Begründung für die Berufung gegen einen Strafbescheid sollte auch gegenüber dem UVS so gehalten sein, als wäre es schon die Beschwerde vor dem VwGH - also von jemandem verfassen lassen, der sich mit Behörden-Verfahrensrecht auskennt (Hint: Bei Baufirmen bzw. in deren Dunstkreis sitzen die in solchen Fragen erfahrendsten Füchse, weils da oft um Beträge mit vielen Nullen hintendran geht), schwant dem UVS dass das _auf_alle_Fälle_ zum VwGH geht, dann bleibt manches so lange liegen, bis der "UVS wegen Verjährung nicht mehr entscheiden kann" oder eine Versäumnisfrist u.dgl. bei der Behörde entdeckt - insbesondere dann üblich, wenn eine Kassiergesslerhutstelle zu stürzen droht ;-). Der Bescheid ist dann auf alle Fälle wirkunglos, ich habe einen schönen Stapel von sowas…
Der Text des Abzeichengesetzes ist ja sehr knapp gehalten:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005262
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Text
§ 1. (1) Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen.
(2) Das Verbot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abzeichen, Uniformen und Uniformteile, die auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähnten Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile gebraucht werden.
(3) Orden und Ehrenzeichen, die eines der im Abs. 1 oder Abs. 2 erwähnten Embleme aufweisen, dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt werden.
§ 2. (1) Die Verbote des § 1 finden, wenn nicht das Ideengut einer verbotenen Organisation gutgeheißen oder propagiert wird, keine Anwendung auf Druckwerke, bildliche Darstellungen, Aufführungen von Bühnen- und Filmwerken sowie Ausstellungen, bei denen Ausstellungsstücke, die unter § 1 fallen, keinen wesentlichen Bestandteil der Ausstellung darstellen.
(2) Auf sonstige Ausstellungen finden die Verbote des § 1 dann keine Anwendung, wenn sich die Ausstellung und deren Zweckbestimmung eindeutig gegen das Ideengut der betreffenden verbotenen Organisation richten.
§ 3. (1) Wer einem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von der Landespolizeidirektion, mit Geldstrafe bis zu 4 000 Euro oder mit Arrest bis zu einem Monat zu bestrafen. Überwiegen erschwerende Umstände, so können Geld- und Arreststrafen auch nebeneinander verhängt werden.
(2) Abzeichen, die den Gegenstand einer strafbaren Handlung im Sinne des § 1 bilden, sind, soweit dies nach der Beschaffenheit der Abzeichen möglich ist, für verfallen zu erklären.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Inneres betraut.
§ 5. (1) § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
(2) § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
Somit wäre die Lesekompetenz des ausfertigenden Beamten anzuzweifeln und zu bezweifeln, dass er die für die Kompetenz zur Strafbeurteilung notwendigen Voraussetzungen, insbesondere die Kenntnis der deutschen Sprache, die ja Amtssprache ist, besitzt. Oder die Anzeige, präziser schon deren _Annahme_ ist als Mutwillensstrafe zu interpretieren, denn der § 2. (1) und (2) zeigt ja eindeutig (!), dass es dem Gesetzgeber wert war diese Ausnahme im Halbsatz „wenn nicht das Ideengut einer verbotenen Organisation gutgeheißen oder propagiert wird“ explizit zu formulieren, um Verfolgung von Veröffentlichungen, die eindeutig Stellung gegen einschlägige Organisationen nehmen, hintanzuhalten.
Das mit den Deutschkenntnissen _oder_ der Mutwillensstrafe würd ich auf alle Fälle vorbringen - Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft…? (Okok, ist in Tirol vielleicht ein bissel hahaha…)
mfg Stuff
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Autor: juristenlaie
Datum: 31-05-13 23:46
will uns der naturrechtler mit seiner darstellung etwa sagen, dass der markus eigentlich selber schuld ist? nur weil er sich nicht gerechtfertigt hat! wie soll ein normalsterblicher die fallstricke in so einem verfahren erkennen? die bh war keine sekunde an einer aufklärung interessiert! die wollten einen akt abschliessen, was ihnen ja mit wenig (gar keinem) aufwand gelungen ist. wenn das alle stimmt, was die gelehrten hier dozieren, kommt als nächstes der vorwurf, dass markus zur selbstdarstellung den verfahrensausgang lanciert hat um aufzuzeigen mit welchen methoden der schwarze filzg egen ihn vorgeht. die rechnung scheint aufzugehen, wenn man sich die einträge hier im forum ansieht. viel wind um nichts werden sich manche denken/sagen.
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Autor: Mehr Licht
Datum: 31-05-13 23:38
der hals ohne mann schrieb:
> Mehr Licht! schrieb:
>
> >
> > Mit Verlaub:
> >
> > 1. Seit wann muss ein Beschuldigter in einem
> > Verwaltungsstrafverfahren seine Unschuld beweisen? Wo steht
> das
> > im Verwaltungsstrafgesetz oder sonst in einem Gesetz?
>
> Es handelt sich hier um eine spezifische (österreichische)
> Konstruktion, dass unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs. 1 2.
der hals ohne mann schrieb:
> Mehr Licht! schrieb:
>
> >
> > Mit Verlaub:
> >
> > 1. Seit wann muss ein Beschuldigter in einem
> > Verwaltungsstrafverfahren seine Unschuld beweisen? Wo steht
> das
> > im Verwaltungsstrafgesetz oder sonst in einem Gesetz?
>
> Es handelt sich hier um eine spezifische (österreichische)
> Konstruktion, dass unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs. 1 2.
> Satz VStG 1950, wonach bei sogenannten Ungehorsamsdelikten -
....
> Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser (der ständigen Rechtssprechung des VwGH entsprechend) behilflich sein,
Sie konnten mir gar nicht behilflich sein, weil Sie, mit Verlaub, auch nichts als Blödsinn verzapfen.
Nach § 5 Abs 1 VStG muss der Beschuldigte bei den so genannten Ungehorsamsdelikten nur "glaubhaft" machen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat: "Beweisen" im Sinne von die Behörde überzeugen, dass er nicht einmal fahrlässig gehandelt hat, musste er dies bis zu einer Novelle des VStG im letzten Jahrtausend (glaublich Mitte der 80er Jahre).
Aber darum geht es gar nicht, weil M.W. nicht den objektiven Tatbestand der Verwaltungsstrafbestimmung des Abzeichengesetzes verwirklicht hat. Und das muss nicht er "glaubhaft" machen oder gar "beweisen". Das ist alleine Aufgabe der Behörde.
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Autor: Naturrechtler
Datum: 31-05-13 23:09
der hals ohne mann schrieb:
>
> Es handelt sich hier um eine spezifische (österreichische)
> Konstruktion, dass unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs. 1 2.
> Satz VStG 1950, wonach bei sogenannten Ungehorsamsdelikten -
> wie dies beim Tatbestand des § 1 des Abzeichengesetzes 1960
> zutrifft - schon das bloße Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder
> die Nichtbefolgung eines Gebotes dann Strafe nach sich zieht,
> wenn, was hier gleichfalls zutrifft, die Verwaltungsvorschrift
> über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden nichts
> bestimmt und der Täter nicht beweist, daß ihm die Einhaltung
> der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich
> gewesen ist. Da ein solcher Gegenbeweis (im I. Instanzlichen
> Verfahren vor der BH Imst) von Markus Wilhelm (er hat es
> vorgezogen von der Möglichkeit sich zu rechtfertigen k e i n
> e n Gebrauch gemacht) noch sonst erbracht worden ist,
> entspricht damit nach den im Straferkenntnis geschilderten
> Umständen der (nunmehr) angefochtene Bescheid durchaus der
> Sach- und Rechtslage.
Ein bisschen schwere Kost, aber mit etwas gutem Willen durchaus verständlich. Erinnert mich an eine Prüfung vor knapp 25 Jahren bei Prof. Weber. Damals hab ich es nicht kapiert und wurde dementsprechend belohnt! Die BH Imst hat also den Fall "routiniert" abgehandelt:
a) Übertretung festgestellt (wie ist ohne Belang)
b) Aufforderung zur Rechtfertigung mit Androhung sonst ohne weiteres Verfahren zu entscheiden
c) Frist verstrichen (keine Rechtfertigung, Beweisanträge usw. eingelangt aber Akteneinsicht gewährt)
d) Straferkenntnis erlassen - praktisch weil ein "Ungehorsamsdelikt" vorliegt und keine weiteren Beweise aufgenommen werden müssen
e) Aktendeckel zu
f) Berufung samt Akt an UVS -> sollen die sich plagen
g) Sache abgeschlossen
nächster Akt
DAS nenn ich "Verfahrensökonomie"!
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Autor: der hals ohne mann
Datum: 31-05-13 22:40
@ Dr. No!
Ich nehme an, sie wollen hier einfach nur provozieren. Soll so sein.
Nur nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Verwaltungsstrafbehörde - das ist nun einemal ihre ureigenste Aufgabe - Verwaltungsstrafverfahren durchzuführen hat (muss) und es völlig ohne Belang ist, welche charakterlichen Eigenschaften ein Bürger hat. § 25 VStG verpflichtet die Verwaltungsstrafbehörden (BH und LPD) Verwaltungsübertretungen von sich aus aufzuklären und zu bestrafen. Bei 3200 Verwaltungsdelikten ist die wahrscheinlichkeit, dass jeder Einwohner in Österreich kurz oder lang einmal mit einem Verwaltungsdelikt in Berührung kommt.
Es mag sein, dass Sie noch niemals bei ROT über einen Schutzweg gegangen sind :-)
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Autor: Dr.No!
Datum: 31-05-13 22:29
Ich halte die amtliche Vorgangsweise für absolut gerechtfertigt. Dieser Markus Wilhelm, angeblich ein Schafzüchter, ist doch offensichtlich ein Querulant und Quertreiber der übelsten Sorte.
ANGEBLICH hätte er, seinen eigenen Behauptungen nach, einfach nur "vergessen", die Tourismusabgabe zu bezahlen. Naja, und dieses G'schichterl soll man jetzt glauben?
Auch im Kleinen gibt es Steuer- und Abgabenhinterziehung...
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Autor: der hals ohne mann
Datum: 31-05-13 22:26
Wunderl schrieb:
> Ich kann mich nur wundern, wenn eine Verwaltungsbehörde bzw ein
> offensichtlicher Laie der BH in einem Verwaltungsstrafverfahren
> anführt, dass der Bestrafte wegen einer Vormerkung einer
> lächerlichen Verwaltungsstrafe im Sinne des § 33
> Strafgesetzbuches höher bestraft werden muß. Was bitte hat das
> Verwaltungsstrafgesetz mit dem Stragesetzbuch zu tun? Noch
> primitiver gehts wirklich nicht mehr.
ganz rasch erklärt:
Weil es so im Gesetz steht.
(1) Grundlage für die Bemessung der Strafe ist stets das Ausmaß der mit der Tat verbundenen Schädigung oder Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die Strafdrohung dient, und der Umstand, inwieweit die Tat sonst nachteilige Folgen nach sich gezogen hat.
(2) Im ordentlichen Verfahren (§§ 40 bis 46) sind überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Auf das Ausmaß des Verschuldens ist besonders Bedacht zu nehmen. Unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes sind die §§ 32 bis 35 des Strafgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen.
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Autor: der hals ohne mann
Datum: 31-05-13 22:11
Mehr Licht! schrieb:
>
> Mit Verlaub:
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> 1. Seit wann muss ein Beschuldigter in einem
> Verwaltungsstrafverfahren seine Unschuld beweisen? Wo steht das
> im Verwaltungsstrafgesetz oder sonst in einem Gesetz?
Es handelt sich hier um eine spezifische (österreichische) Konstruktion, dass unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs. 1 2. Satz VStG 1950, wonach bei sogenannten Ungehorsamsdelikten - wie dies beim Tatbestand des § 1 des Abzeichengesetzes 1960 zutrifft - schon das bloße Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder die Nichtbefolgung eines Gebotes dann Strafe nach sich zieht, wenn, was hier gleichfalls zutrifft, die Verwaltungsvorschrift über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden nichts bestimmt und der Täter nicht beweist, daß ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist. Da ein solcher Gegenbeweis (im I. Instanzlichen Verfahren vor der BH Imst) von Markus Wilhelm (er hat es vorgezogen von der Möglichkeit sich zu rechtfertigen k e i n e n Gebrauch gemacht) noch sonst erbracht worden ist, entspricht damit nach den im Straferkenntnis geschilderten Umständen der (nunmehr) angefochtene Bescheid durchaus der Sach- und Rechtslage.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser (der ständigen Rechtssprechung des VwGH entsprechend) behilflich sein, wobei ich natürlich nicht umhinkomme, festzustellen, dass das Instrument des "Ungehorsamdeliktes" eine rein österreichische Erfindung für das Verwaltungsstrafverfahren (das von weisungsgebundenen Behörden abgeführt wird) ist und in einem modernen Rechtsstaat absolut keine Berechtigung hat. Es ist in der Bevölkerung auch nicht (hinreichend) bekannt, dass Verwaltungsstrafbehörden auch Haftstrafen (Primärarrest) verhängen können, wenn es in den Materiengesetzen vorgesehen ist. Auch hier entscheiden weisungsgebunden Behördenorgane und keine Richter!
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Autor: Rechtsamwald
Datum: 31-05-13 21:22
Unbequeme, Querdenker, Aufbegehrer, Anprangerer - sie alle wurden zu Vorfahrenszeiten hingerichtet - so wie heute - nur jetzt macht man`s langsamer und grausamer..........und geht dann noch vornehm zu deren Beerdigung.
So schaut`s aus in unser entwickelten Welt !!
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Autor: mailerdaemon
Datum: 31-05-13 18:42
saperlott! jetzt wollt ich dem franzferdl eine e-mail schicken, aber das geht nicht!!! vermutlich ist die e.mail an den bezirkshauptmann eine fälschung um davon abzulenken, dass jemand anderer hinter der anzeige steckt.
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Autor: Wunderl
Datum: 31-05-13 18:19
Ich kann mich nur wundern, wenn eine Verwaltungsbehörde bzw ein offensichtlicher Laie der BH in einem Verwaltungsstrafverfahren anführt, dass der Bestrafte wegen einer Vormerkung einer lächerlichen Verwaltungsstrafe im Sinne des § 33 Strafgesetzbuches höher bestraft werden muß. Was bitte hat das Verwaltungsstrafgesetz mit dem Stragesetzbuch zu tun? Noch primitiver gehts wirklich nicht mehr.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 31-05-13 18:08
vll sollte er mal den Abwerzger anrufen, mit so einem klasse Strafverteidiger sehe ich ein Licht für ihn, ansonsten wirds düster....
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Autor: Kammerjäger
Datum: 31-05-13 18:06
" schädliche Neigung" ist gut!
Was die Schreibtischhengste in ihren warmen Amtsstuben alles herausfinden - sagenhaft
Achtung Markus, Du bist identifiziert und wirst künftig unter der Schublade "Ungeziefer" geführt!
...hatte man vor ca 70 Jahren nicht ähnliche Begriffe?
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 31-05-13 18:05
schon unglaublich wie manche hier kriminelles Handeln gutheißen.....
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Autor: Prozessbeobachter
Datum: 31-05-13 17:48
Natürlich ist eine "Vormerkung" = Bestrafung wegen Nichtentrichtung einer Abgabe kein "besonderer" Erschwerungsgrund, der bei der Strafzumessung wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Abzeichengesetz zu berücksichtigen ist.
Der besondere Erschwerungsgrund des § 33 Abs 1 Z 2 Strafgesetzbuch, auf den das Verwaltungsstrafgesetz auch verweist und den die BH Imst im Auge gehabt hat, verlangt nämlich, dass der Beschuldigte schon wegen einer "auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat" bestraft worden ist.
Die "Neigung", eine Abgabe nicht rechtzeitig zu entrichten, also sein Vermögen zu "schonen", ist nicht dieselbe "schädliche" Neigung, nach dem Abzeichengesetz verbotene Symbole in Propagandaabsicht zu verbreiten usw, weil das mit Bereicherung durch Sparen von Ausgaben aber schon rein gar nichts zu tun hat.
Man kommt aus dem Staunen wirklich nicht heraus, welch juristische(r) "Kapazunder" in der BH Imst bei diesem "Straferkenntnis" am Werken gewesen ist/sind.
Das fängt schon beim ersten Zitat einer gesetzlichen Bestimmung des Abzeichengesetzes im Spruch des Straferkenntnisses, das da lautet: "... obwohl nach § 1 Abs. 1 leg cit Abzeichengesetz 1960 ...".
Die Abkürzung "leg cit" steht für "legis citatae" und bedeutet die juristische Kurzbezeichnung für das "angegebene Gesetz". Vor diesem "§ 1 Abs. 1" ist im Spruch aber das Abzeichengesetz noch gar nicht erwähnt worden, weshalb es auch nicht "zitiert" werden kann. Und außerdem wird nach dem sinnfreien Verweis "leg cit" ohnedies das "Abzeichengesetz 1960" genannt, um klarzustellen, dass dessen § 1 Abs. 1 gemeint ist.
Usw, usw.
Wenn Ärzte, Automechaniker, Gerüstbauer, Fernfahrer, Fluglotsen usw so inkompetent schlampern, landen sie eher früher als später vor dem Strafrichter.
Für den Amtsmissbrauch genügt freilich nicht Fahrlässigkeit, er verlangt sogar Wissentlichkeit. Und den muss man erst einmal nachweisen.
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Autor: No brain no pain
Datum: 31-05-13 16:59
@ der mann ohne hals (und hirn) schrieb:
> gesetzmäßiges Verhalten schließt solche Probleme aus
Ergo: "Gosch'n halten + Hände falten"!?!
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Autor: tunnelhans
Datum: 31-05-13 16:37
Edelweiss alias q.ruettler:
Deine" Forschungen" reichen nicht einmal bis zur eigenen Haustür, aber deine Reaktion passt zu dir.
Danke !
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Autor: B.E.T.O.N.
Datum: 31-05-13 15:54
@ ??? schrieb:
> >Strafvorgemerkt? Wie das?
> >Vielleicht in dem Sinne, dass ich bei der politisch agierenden
> BH Imst schon länger zur Abstrafung vorgemerkt bin, >im Sinne
> von: Den wollen wir einmal kriegen, wenn’s irgendwie geht! Den
> haben wir schon auf der Liste. Auf den >haben wir schon gewartet!<
>
Die Prätorianer schlagen wild um sich!
Aber da waren ja auch noch andere merkwürdige Dinge:
Der plötzliche und immer noch unaufgeklärte Schlepperbrand,
Die Heimsuchung durch die Finanzfahnder kürzlich,
was kommt als nächstes?
Braucht M.W. bald eine "Schweizergarde" als Bodyguards?
Müssen wir UNO-Truppen für Sölden* anfordern?
* Da, wo die Betonkübeln durch die Lüfte fliegen ...
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Autor: ???
Datum: 31-05-13 15:30
>Strafvorgemerkt? Wie das?
>Vielleicht in dem Sinne, dass ich bei der politisch agierenden BH Imst schon länger zur Abstrafung vorgemerkt bin, >im Sinne von: Den wollen wir einmal kriegen, wenn’s irgendwie geht! Den haben wir schon auf der Liste. Auf den >haben wir schon gewartet!
Wer hat damals die Hotelverkäufe in Sölden an die Russen genehmigt ?
Hoffentlich mußte sich da keiner rechtfertigen ?
MW ist vielen vielleicht nicht angenehm in Erinnerung.....?
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Autor: Selbstgeissler
Datum: 31-05-13 15:18
Die 20 Euro waren eine Falle? Mit dem Einzahlen ein falsches Erkenntnis vielleicht unwiderrufbar anerkannt?
Das wären dann Taschenspielertricks der Justizbehörden. Die würden natürlich den Instanzenzug erst recht nicht überleben.
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Autor: Edelweiss
Datum: 31-05-13 15:15
tunnelhans schrieb:
> Überings hat dieser "g'schupfte Ferdl" in seiner E-mail-Adresse
> 88 stehen; ein in bestimmten Kreisen gern verwendetes Symol...
stimmt tunnelhans, nach langen Forschungen und Analyse konnte ich diese bestimmten Kreise sogar identifizieren: Sie sind alle 1988 geboren :-)
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Autor: bh-opfer
Datum: 31-05-13 15:01
ich hab eine strafe bekommen weil ich angeblich 88 statt 80 gefahren bin!
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Autor: tunnelhans
Datum: 31-05-13 14:32
Überings hat dieser "g'schupfte Ferdl" in seiner E-mail-Adresse 88 stehen; ein in bestimmten Kreisen gern verwendetes Symol...
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Autor: Innsbrucker
Datum: 31-05-13 12:28
Lieber Markus!
Natürlich ist es wichtig und notwendig, dass du strafvorgemerkt bist, und solche Vergehen sind selbstverständlich straferschwerend.
Wie naiv bist du? Diese Delikte sind marginal und genau deshalb sind sie strafvorzumerken. Damit dir das in Zukunft nicht mehr passiert, folgender Vorschlag:
Geh in die Politik, kassier dort einige tausend Euro pro Monat, fälle Entscheidungen, die aufgrund von Unkenntnis, Selbstbedienungsmentalität oder anderen sehr eigennützigen Gründen den Bürgerinnen und Bürgern Millionen kosten!
Gründe eine Bank und fahr die an die Wand und warte darauf, dass dir der Staat hilft!
Verscherble Volksvermögen wie die Tiwag an irgendwelche amerikanischen Hedgefonds!
In all diesen Fällen wirst du nicht strafvorgemerkt, sondern geehrt und ausgezeichnet mit einem hohen Orden des Landes oder der Republik.
Als bitte, lieber Markus, sie nicht so naiv und glaub, dass es sich bei deiner "Unverschämtheit" um eine Bagatelle handelt! Mit deiner Schlamperei gefährdest du massiv den Tourismus in Tirol und somit Tausende von Arbeitsplätzen, und genau deshalb bist du eben strafvorgemerkt.
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Autor: TH
Datum: 31-05-13 12:09
@giaco
.................................
> Aber dazu gehört auch das:
> "Wehret den Anfängen"
....................
Mit viel Verwunderung und steigendem Groll lese ich diesen Thread.
Danke, giaco! Kurz und bündig das, was ich auch gerne schreiben wollt. Sie haben es prägnanter formuliert, als es mir gelungen wäre.
Ich hoffe inbrünstig, dass es nur eine Minderheit ist, die hier so laut schreit.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 31-05-13 12:05
naja, solche Dinge passieren eben, wenn man gegen die Rechtsordnung verstößt. Selber Schuld....
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Autor: warum wohl?
Datum: 31-05-13 12:05
warum wohl gibt es für viele österreicher (und auch beamte) keine strafverfügungen?
genau, weil dummheit nicht strafbar ist, wohl aber zivilcourage und aufmüpfigkeiten die das "staatswoh"l gefährden.
Herr Wilhelm, l assen sie sich nicht kleinkriegen von den kriechern und schleimern - weiter so.
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Autor: TH
Datum: 31-05-13 12:00
index.php?id=4170 schrieb:
> Irgendwie ist da etwas nicht ganz stimmig.
> ......................... oberg'schichtldrucker, der ein faible für das Winkelmaßkreuz hat.
so ein Schwachsinn, für jeden, der lesen kann, absolut eindeutig, dass er eben kein FAIBLE dafür hat.
Einfach nur ein Dummkopf oder einer, der böswillig etwas unterstellen will.
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Autor: Frage
Datum: 31-05-13 11:51
Ist der Vorworf mit dem § 7 Abs 1, 3. Satz nicht falsch?
Müsste es nicht heißen § 7 Abs. 1, 2. (zweiter) Satz?
Ich weiß, ich weiß, manchmal neige ich zum I-Tüpferl-Reiten. ;-)
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Autor: A.F.
Datum: 31-05-13 11:39
Einen Vorsatz würde ich M. W. nicht zutrauen.
§ 12 AAG
Strafbestimmungen
(1) Wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Melde-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht die Abgabe nicht oder nicht vollständig entrichtet bzw. abführt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 5.000,– Euro zu bestrafen.
(2) Wer
a)
die Abgabe fahrlässig nicht oder nicht vollständig entrichtet bzw. abführt,
b)
ohne den Tatbestand nach lit. a oder Abs. 1 zu erfüllen als Unterkunftgeber den Verpflichtungen nach § 9 Abs. 1 oder 3 nicht nachkommt oder
c)
die Einsichtnahme in die Gästeblattsammlung, in die Verrechnungshefte bzw. die elektronisch geführten Aufzeichnungen oder in das Verzeichnis der mobilen Unterkünfte oder den Zugriff auf die Meldedaten der Gäste oder die Aushändigung schriftlicher Wiedergaben der Meldevorgänge im Sinne des § 9 Abs. 4 verweigert, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 2.500,– Euro zu bestrafen.
(3) Nicht strafbar ist, wer der Abgabenbehörde spätestens bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Abgabe zu entrichten bzw. abzuführen gewesen wäre, die Höhe der geschuldeten Abgabe und die Gründe der nicht rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr bekannt gibt.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Im Wiederholungsfall oder bei Vorliegen sonstiger erschwerender Umstände können Geldstrafen nach den Abs. 1 und 2 bis zur doppelten Höhe verhängt werden.
(6) Die Geldstrafen fließen jenem Tourismusverband zu, in dessen Gebiet der Abgabenanspruch entstanden ist.
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Autor: einsundzwei
Datum: 31-05-13 11:28
@einsundeins
dietiwag.org wird vermutlich der erschwerungsgrund sein. ;-)
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Autor: Frage
Datum: 31-05-13 11:27
An den Tourismusverband Ötztal:
1) Wieviele Mahnungen wegen nicht termingerecht bezahlter Tourismusabgabe werden denn monatlich ausgeschickt?
2) Werden grundsätzlich und ausnahmslos alle Gemahnten bei der BH Imst angezeigt?
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Autor: einsundeins
Datum: 31-05-13 11:26
@M.W.
Wie lautet der zweite Erschwernisgrund?
Die BH Imst schreibt zwar "Erschwerend MUSSTEN....." führt dann aber nur einen "Erschwernisgrund" an.
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Autor: Gimpl
Datum: 31-05-13 11:24
...erwarte mir von den Reg.-Mitgliedern der Grünen eine Distanzierung von einer solchen politischen Justiz.
Ich gehe davon aus, dass unser aller Hofnarr Gebi Mair samt seiner Komparsen das schon getan hat?
Mich würde der "Standpunkt" der Grüninnen und Grünen als Reg.-Mitglieder interessieren.
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Autor: giaco
Datum: 31-05-13 11:01
@ gimpi
Also was ich weiß ist bei der Ötztaler Tracht die Jacke braun, nicht die Hose.
Nur mal so nebenher - gimpi.
Jetzt laufen sie aber wieder mal zur Hochform auf hier im Forum, die Verteidiger der ÖVP, die katholischen Rechtschaffenen, die Kampfposter, die Duckmäuser die im herrschenden System auch a bissi nach oben kommen wollen usw.
Mann, muß euch der Arsch auf Grundeis gehen weil wieder mal einer die Finger in eine der offenen Wunden des Landes legt.
Jetzt kann man dem MW und den "linken Hetzern" hier im Forum wieder mal richtig einheizen.
Passt auf dass ihr vor lauter Aufregung und Bewahrung der wahren und rechten Werte nicht hyperventiliert.
Weil was würde unser heiliges Tirol ohne euch machen?
Es geht hier unter anderem nicht nur um eine Band mit gewaltverherrlichenden rechtslastigen Liedern, um Veranstalter und Veranstaltungorte denen es anscheinend einfach wurst ist was da so für das Publikum (teilweise minderjährig) gespielt wird, und eine Partei deren Representanten in der Landesregirung nichts dabei finden Nazikomponisten und deren musikalischen Machwerke und Nachläße heute noch unkritisch zu finanzieren.
Nein, es geht ganz einfach darum wie wir hier und heute als Gesellschaft mit diesen Dingen umgehen.
Und da gehört dieser Artikel des MW halt auch dazu.
In den politischen Sonntagsreden hört man es immer wieder, dieses: "Nie wieder"
Aber dazu gehört auch das: "Wehret den Anfängen"
Es ist halt einfach erschreckend, wie leichtfertig - ob aus Gleichgültigkeit, Kalkül, Desinteresse, nicht erkennen wollen, Gewinnmaximierung, usw. mit diesem Thema umgegangen wird
Und an dieser Klage gegen MW wird sich einiges auflösen und zeigen.
Wie das Land, der Staat, die Justiz, die Presse, die Parteien, die Gesellschaft damit umgehen werden.
Da steckt mehr dahinter als man vordergründig meinen möchte.
Auch deswegen aber nicht nur, reagieren einige auch hier im Forum recht nervös.
Nervöser als man aus gegebenen Anlass meinen möchte.
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Autor: wrobel
Datum: 31-05-13 10:56
der mann ohne hals schrieb:
> Naja, wenn mann mitten im Wahlkampf eine Partei mit einem
> Hackenkreuz versieht und dies publiziert, muss man ganz einfach
> damit rechnen, eine auf den Hut zu bekommen, vor allem ist,
> gerade wenn man sich den politischen Hintergrund der ÖVP
> ansieht, ganz eindeutig, dass die mit Nationalsozialismus
> nichts, aber schon rein gar nichts am Hut haben, sodass hier
> jeder Richter gar nichts anderes tun kann als von bösilliger
> und mutwilliger Verleumdung auszugehen.
Lieber Mann ohne Hals, und ohne Rückgrat!
Wissen Sie wer Engelbert Dollfuß, Erich Räder, Franz Murer, Ferdinand Gorton usw. ist????
Wenn nicht, verhalten Sie sich sehr ruhig und lesen nach, bevor Sie sich als Verteidiger der ÖVP aufführen!!!!
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Autor: "Söldner des Tour*is*mus"
Datum: 31-05-13 10:39
Markus, Du bist aber schon ein schlimmer Finger! Den Tourismusverband "aushungern" wollen?
Geht's bei Euch noch? Vorbestraft wegen so einer Lappalie?
Seit wann ist eine BH zuständig für die Mahnung/Aussenstände eines Tourismusverbandes?
Und kassiert dafür Mahnspesen oder Strafe ??
Ist das nicht ein wenig unzulässige Vermengung -oder haben wir dort schon eine verhaberte
und instrumentalisierte PrivatePublicPartnership ?
Oder vielleicht eine späte Rache des Oliver Schwarz?
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Autor: Schorsch
Datum: 31-05-13 10:32
Der Gesetzestext unter § 33 StGB
"Besondere Erschwerungsgründe"
lautet:
(1) Ein Erschwerungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
1.mehrere strafbare Handlungen derselben oder verschiedener Art begangen oder die strafbare Handlung durch längere Zeit fortgesetzt hat;
2.schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden ist;
3.einen anderen zur strafbaren Handlung verführt hat;
4.der Urheber oder Anstifter einer von mehreren begangenen strafbaren Handlung oder an einer solchen Tat führend beteiligt gewesen ist;
5.aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen besonders verwerflichen Beweggründen gehandelt hat;
6.heimtückisch, grausam oder in einer für das Opfer qualvollen Weise gehandelt hat;
7.bei Begehung der Tat die Wehr- oder Hilflosigkeit eines anderen ausgenützt hat.
(2) Ein Erschwerungsgrund ist es außer in den Fällen des § 39a Abs. 1 auch, wenn ein volljähriger Täter die Tat unter Anwendung von Gewalt oder gefährlicher Drohung gegen eine unmündige Person begangen hat.
Da kann von einer Anwendung bei verzögerter Bezahlung einer Nächtigungsabgabe in der Höhe von 26 Euro weit und breit keine Rede sein.
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Autor: Mehrheit
Datum: 31-05-13 10:29
@ Rainer Zufall
76% der Tiroler Wahlberechtigten wollen nichts mit der Platter-ÖVP und ihren beflissenen Schergen zu tun haben. So gesehen ist der Punzierungsversuch mit "ultralinks" dummes Geschwafel und eine leicht durchschaubare Denunziation. Wie gewohnt halt.
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Autor: Schorsch
Datum: 31-05-13 10:28
War das mit dem Psychiatrieren nicht gerade das Vorgehen in der Nazizeit?
Schlimme Rülpser gibt es seit neuestem in diesem Forum.
Aus blankem Hass auf M.W. kommt der braune Bodensatz hoch.
Fantifa schrieb:
> Die Wilhelmschen Betroffenheitspsychosen sind mittlerweile
> therapiebedürftig. Gott sei Dank sind aber nicht alle Besucher
> dieses Forums ein Fall für die Couch!
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Autor: h. brunfter
Datum: 31-05-13 09:55
Gimpi schrieb:
> Seit die Causa BH-Strafverfahren bekannt ist, kursiert bei uns
> ein neuer Witz:
>
> Napoleon trug ausschliesslich rote Westen, mit der Begründung,
> dass man im Falle einer Verwundung, das Blut nicht sehen
> sollte.
> Ein Ötztaler trägt (nicht nur am Sonntag in der Tracht) mit
> Vorliebe braune Hosen.....
Wahnsinn! Ihr habt es voll drauf! Habt ihr euch schon mal überlegt, bei Gaudimax mitzumachen?
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Autor: Gimpi
Datum: 30-05-13 21:08
Seit die Causa BH-Strafverfahren bekannt ist, kursiert bei uns ein neuer Witz:
Napoleon trug ausschliesslich rote Westen, mit der Begründung, dass man im Falle einer Verwundung, das Blut nicht sehen sollte.
Ein Ötztaler trägt (nicht nur am Sonntag in der Tracht) mit Vorliebe braune Hosen.....
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Autor: Rainer Zufall
Datum: 30-05-13 20:52
Der ultralinke Scheil passt zum Wilhelm.
Scheil hat schon mit seinem grossen Verständnis für marokkanische Drogendealer Aufsehen erregt, da wird er für den Wilhelm nicht weniger Verständnis haben und ihn selbstverständlich gratis vertreten. Außer, Wilhelm zerstreitet sich auch mit Scheil ziemlich schnell, was aber mit Blick auf die gemeinsame ultralinke Weltanschauung eher unwahrscheinlich erscheint.
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Autor: index.php?id=4170
Datum: 30-05-13 20:42
Irgendwie ist da etwas nicht ganz stimmig.
der swastika- bzw. winkelmaßkreuzschmierende G'schichtldrucker Wilhelm will uns glauben machen, dass er nach Zustellung der Aufforderung zur Rechtfertigung der Schnaggele-BH diese selbstverständlich nicht einmal ignoriert hat und gönnerhaft der Schnaggele-BH diese frist eingeräumt hat, um ihren Nonsens zu überdenken. Jetzt aber verpflichtet der G'schichtldrucker einen ausgewachsenen Univ. Prof., um sich gegen den Bescheid der Schnaggele-BH zu wehren, obwohl er ja schon jetzt weiss, dass der UVS den bescheid der Schnaggele-BH in der luft zerreissen wird. wozu der aufwand? Der G'schichtldrucker ist doch so fotzg'scheit, dass er diese lächerliche angelegenheit doch mit links selbst erledigen könnte.
wie gesagt - ich versteh's nit. ist aber kein Problem, dass ich ein depp bin, weil es gibt doch Gott sei Dank solche kapazunder wie den oberg'schichtldrucker, der ein faible für das Winkelmaßkreuz hat.
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Autor: Gimpl
Datum: 30-05-13 20:35
@Fantifa: und was berechtigt dich zu solchen Diagnosen? Vielleicht brauchst du selbst dringend Hilfe?
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Autor: Prozessbeobachter
Datum: 30-05-13 20:19
Fantifa schrieb:
> Die Wilhelmschen Betroffenheitspsychosen sind mittlerweile
> therapiebedürftig. Gott sei Dank sind aber nicht alle Besucher
> dieses Forums ein Fall für die Couch!
Ja, eh. Gott sei Dank!
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Autor: Fantifa
Datum: 30-05-13 20:15
@ Prozessbeobachter
und was fällt dir zu 4000 + 400 (4400) ein? bzw. gibt dr. google her?
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Autor: Fantifa
Datum: 30-05-13 20:13
Die Wilhelmschen Betroffenheitspsychosen sind mittlerweile therapiebedürftig. Gott sei Dank sind aber nicht alle Besucher dieses Forums ein Fall für die Couch!
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Autor: Prozessbeobachter
Datum: 30-05-13 20:12
Ganz ohne Hintersinn agiert die BH Imst aber auch nicht, wenn sie M.W. im "Straferkenntnis" EUR 600 Geldstrafe plus EUR 60 Verfahrenskosten "aufbrummt", macht zusammen EUR 660.
Deshalb folgende Heimseherfragen:
Will die BH Imst mit der Zahl 660
1. an das Geburtsjahr der Bertrada der Älteren erinnern, der Stifterin der Abtei Prüm?
2. Schleichwerbung für ein beliebtes Modell eines Motorradherstellers treiben ("Mit Dampf durch die City")?
3. der Tiroler Landesregierung in den Rücken fallen und ein Tausendstel des an die Errichter- und Betreibergesellschaften der Area 47 gewährten "verlorenen Zuschusses" zurückholen?
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Autor: Hmh
Datum: 30-05-13 20:00
http://www.peterpilz.at
Eintrag von Peter Pilz zur Einstellung nach den vielen Nichtbearbeitungen auf Grund der politischen Weisungen am Beispiel Rumpold und Eurofighter!
Österreich ist also kein Rechtsstaat, sondern ein Polizeistaat, oder besser eine Justizministerstaat!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei den ganzen Fällen bezüglich des M.W. je anders abgelaufen ist?
Diese süße Justizministerin lebt dabei ganz gut und braucht auch keine Angriffe oder Fragen aus der Presse überhaupt zu befürchten!
Meines Wissens nach kann der Landeshauptmann auch solche Weisungen an die BH´s erteilen?
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Autor: Hmh
Datum: 30-05-13 18:27
Für jeden logische denkenden Menschen muss nun 100 % klar sein, dass der Eintrag vom Markus in dieser Sache so wie er von ihm vorgetragen wurde, nach diesen klaren weiteren Analysen hier, stimmt und damit einen weiteren unglaublichen Skandal darstellt!
Somit hat die große Familie der Schweinsager eine gewaltige weitere Schlappe bereits wieder fix picken.
Und nun dürfte sich auch jede Presse ganz klar zu dieser unglaublichen Schweinerei melden und ab so fort mit Ihren Berichten verhindern, dass die Tiroler BH´s sich noch weitere solcher Bürgerstreiche erlauben.
Auf alle Fälle kaufe ich mir Morgen und am Montag die TT und vielleicht steht auch schon was im Echo, oder kommt bei Tirol heute, so wie schon die vielen Berichte zu Freiwild?
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Autor: Mehr Licht!
Datum: 30-05-13 17:50
AntiFa schrieb:
> @lux
>
> "...Zusammengefasst: Das Verwenden von zB Nazisymbolen ist so
> lange nicht verboten (und damit straflos), solange man dadurch
> weder die Naziideologie befürwortet oder Propaganda für diese
> Ideologie macht..."
>
> Danke! Dann kann ich also beruhigt ein Hakenkreuz auf den
> IVB-Bus sprühen ;-)
Würde ich ohne Einverständnis der für die IVB-Verantwortlichen nicht empfehlen (Sachbeschädigung). Und wäre auch im Hinblick auf das Abzeichengesetz/Verbotsgesetz höchst riskant, weil ein einsames "Hakenkreuz" auf einem IVB-Bus, einer Hauswand usw schon als Befürworten der/Propaganda für die Naziideologie gedeutet werden kann.
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Autor: AntiFa
Datum: 30-05-13 17:40
@lux
"...Zusammengefasst: Das Verwenden von zB Nazisymbolen ist so lange nicht verboten (und damit straflos), solange man dadurch weder die Naziideologie befürwortet oder Propaganda für diese Ideologie macht..."
Danke! Dann kann ich also beruhigt ein Hakenkreuz auf den IVB-Bus sprühen ;-)
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Autor: Mehr Licht!
Datum: 30-05-13 17:32
Ihr Name (freiwillig): schrieb:
> Der Spies wurde
> klassisch umgedreht: Nun muss es Markus Wilhelm glücken, den
> UVS zu überzeugen, dass seine antifaschistische Kritik
> berechtigt war und deshalb eine Bestrafung nach dem
> Abzeichengesetz nicht erfolgen kann. ...
Mit Verlaub:
1. Seit wann muss ein Beschuldigter in einem Verwaltungsstrafverfahren seine Unschuld beweisen? Wo steht das im Verwaltungsstrafgesetz oder sonst in einem Gesetz?
2. § 2 Abs 1 Abzeichengesetz lautetn: "Die Verbote des § 1 finden, wenn nicht das Ideengut einer verbotenen Organisation gutgeheißen oder propagiert wird, keine Anwendung auf Druckwerke, bildliche Darstellungen, Aufführungen von Bühnen- und Filmwerken sowie Ausstellungen, bei denen Ausstellungsstücke, die unter § 1 fallen, keinen wesentlichen Bestandteil der Ausstellung darstellen."
Soll heißen: Das mit Verwaltungsstrafe bewehrte Verbot zB des § 1 Abs 1 Abzeichengesetz, ein Symbol einer verbotenen Organisation öffentlich zu tragen, zur Schau zu stellen, darzustellen oder zu verbreiten, besteht dann nicht, wenn dieses Symbol unter anderem in einem Druckwerk oder in einer bildlichen Darstellung "dargestellt" wird und wenn dabei das Ideengut einer verbotenen Organisation "nicht" gutgeheißen wird und auch "keine" Propaganda für dieses Ideengut gemacht wird.
Ich kann in der Darstellung des von der BH Imst beanstandeten Symbols und in dem dazu gehörenden Artikel von M.W. über die Auftritte der Rechtsrockbands in der Area 47 nicht das Geringste finden, was man als "gutheißen" = billigen, befürworten, akzeptieren usw des Ideenguts der Nazis interpretieren könnte. Und von "Propaganda" für die verbotene Naziideologie auch nichts.
Damit hat M.W. laut § 2 Abs 1 Abzeichengesetz nicht gegen das Verbot des § 1 Abs 1 Abzeichengesetz verstoßen und damit ist seine Bestrafung zu Unrecht erfolgt.
§ 2 Abs 1 Abzeichengesetz verlangt für das Außerkraftsetzen der Verbote nach § 1 Abzeichengesetz nicht, dass man "berechtigte antifaschistische Kritik" übt (und dies gar "nachweisen" müsste, was M.W. freilich gelänge, wenn man seinen Artikel sinnerfassend liest).
Zusammengefasst: Das Verwenden von zB Nazisymbolen ist so lange nicht verboten (und damit straflos), solange man dadurch weder die Naziideologie befürwortet oder Propaganda für diese Ideologie macht.
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Autor: irgendwie...
Datum: 30-05-13 17:14
...muss manchmal provoziert werden, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Nicht nur die "Deutschrocker" sind m.M. die bösen Buben, sondern all jene, die diese Art von "Musik"Gruppen anfahren lassen. Und das gehört aufgezeigt! Haben wir nicht genug schreckliche Gewalttaten in den Schulen, im privaten Bereich usw. in der letzten Zeit erlebt? Müssen wir uns wirklich solche Gruppen ins Land holen, die in anderen Bundesländern, sei es Deutschland oder Österreich, keinen Platz mehr bekommen? Mit Texten wie .... schlag dir mein Knie in deine Fresse, ..... tret dir die Rippen ein.... etc. brauchen wir noch mehr Verrohung unserer Jugend? Schämt euch alle, die ihr nicht verstehen wollt, auf was M.W. aufmerksam machte und die ihr nun den Spieß umdrehen wollt ........
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Autor: Horst
Datum: 30-05-13 17:13
Jessas! Den kenn ich auch. Manchmal summt er so ein altes Lied "Wenn alle untreu werden..." oder so ähnlich. Und im Winter hat er einen VP-Gemeinderat in Wintersportbekleidung an der Haltestelle Klinik mit "Schi Heil" begrüsst!!! Da sieht man, wie es die von der VP magisch an solche Plätze zieht. Übrigens ist von 1938 bi 1945 genau diese Linie auch ein Bus (die Linie 8) gefahren. Mir gibt das schon zu denken. Vermutlich fahren viele von der VP und ihrer Wähler und Sympathisanten mit dieser Linie. Merkwürdige Paralellen zur Area 47. Geradezu auffällig. Kann man gegen die IVB und die VP da nichts unternehmen? Die Nähe zum Nationalsozialismus ist doch geradezu greifbar!
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Autor: AntiFa
Datum: 30-05-13 16:42
Ich kann an Eides statt bezeugen, dass beinahe täglich ein alter Nazi (ehem. Standartenführer in der $: SS Division Wilhelmsberg) den IVB-Bus "R" vom Bahnhof in die Rehgasse benützt.
Nach allem was ich hier in diesem Blog gelesen habe, bin ich berechtigt, ein Hakenkreuz und SS-Runen auf einen IVB-Bus zu sprühen (!). Ich werd halt wegen Sachbeschädigung belangt und muss den Schaden wieder gutmachen, aber nach dem hier so eifrig untersuchten Abzeichengesetz kann mir nix passieren! Ich habe ja nur antifaschistische Kritik geübt.
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Autor: Ihr Name (freiwillig):
Datum: 30-05-13 16:25
@ mutlose bürger
Ich kann nur beipflichten. Irgendwie habe ich den schalen Verdacht, dass die ganze Causa mit dem Mickymausmail regelrecht und äusserst subtil konzertiert wurde. Die Behörde kann blauäugig behaupten, die dietiwag.org Seite nicht einmal zu kennen und nur gesetzeskonform, dem Auftrag nachgekommen zu sein, Offizialdelikte zu untersuchen. Ich gehe davon aus, dass nur einer Minderheit bekannt ist, dass es neben dem Nationalsozialisten-Verbotsgesetz mit seinen Verbrechenstatbeständen, auch ein Abzeichengesetz gibt, das von Verwaltungsstrafbehörden vollzogen wird. Hier hat die VP, da bin ich mir sicher, tief in die Trickkiste gegriffen. Das Verfahren vor dem UVS wird zur "Hebamme" für das zivilgerichtliche Verfahren instrumentalisiert. Der Spies wurde klassisch umgedreht: Nun muss es Markus Wilhelm glücken, den UVS zu überzeugen, dass seine antifaschistische Kritik berechtigt war und deshalb eine Bestrafung nach dem Abzeichengesetz nicht erfolgen kann. Um berechtigte antifaschistische Kritik zu übern braucht es im Unterbau natürlich den Nachweis von faschistischen Umtrieben. Ob hier Zeitungsartikel, YouTube-Videos, Liedtexte, Tätowierungen, T-Shirts usw. ausreichen bleibt dahingestellt. Bis dato hat noch keine staatliche Stelle dem Treiben der angeführten "Deutschrocker" ein Ende gesetzt, weshalb davon auszugehen ist, dass dem äusseren Anschein nach den bösen Buben nichts vorgeworfen werden kann. Trifft dieser Sachverhalt zu - gibt es keine Rechtfertigung für das Verwenden von verbotenen Symbolen.
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Autor: Graf Schasenthein
Datum: 30-05-13 15:53
Auch die Bezirkshauptmannschaften sind Behörden und in den Behörden sind die leitenden Posten mit Parteiwinzlingen besetzt und dort sprechen sie dann auch "Schweigeurteile" (siehe Schweigeurteil Van Staa) und diese Schweige-Urteiler erfüllen damit brav ihre Schuld gegenüber der Partei bzw. Postengeberpartie.
Wie man sieht, gibt es oft einfache Ursachen für komplexe oder schwer verständliche Entscheidungen.
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Autor: mutlose Bürger
Datum: 30-05-13 15:50
@hausierer - mit Anmerkungen
* ich für meinen teil habe verstanden, dass es nicht um "anwaltspflicht" geht, sondern darum, dass sich anwälte als berufsmässige parteienvertreter auf ein volmachtsverhältnis berufen können, nicht jedoch strafverteidiger (weil sie eben keine anwälte sind). markus wilhelm ist also nicht, wie von ihm dargestellt, durch einen anwalt vertreten. dem hr. univ.prof. scheil kommt also im verfahren als vertreter die selbe stellung zu, wie dem trafikanten um's eck ( falls hr. wilhelm diesen mit seiner vertretung beauftragt hätte)*.
1. Ergänzung:
Zu ergänzen wäre, dass sich auch Notare als Verteidiger in Strafsachen eintragen lassen können, genauso wie pensionierte Strafrichter. Die historischen Wurzeln finden sich in:
Vargha, Julius: Die Vertheidigung in Strafsachen. Historisch und Dogmatisch. 1. Aufl. 1879. Wien: Verlag der Man'schen k. k. Hof-Verlgágs- und Universitäts-Buchhandlung.
Dessen Lektüre sei den österreichischen Strafrechts-Kapazundern Pilnacek, Soyer, Fuchs und besonders dem Herrn Schwaighofer ans Herz zu legen ist, bevor wieder Tonnen an Papier mit Meinungen versudelt werden, die darin schon längst zu finden wären. Auf Seite 1 des Schriftsatzes findet sich daher auch nur der Hinweis, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist UND der BH bereits vorliegt.
*der schriftsatz selbst ist ohne substrat und dürfte sich der herr univ.prof. strafverteidiger scheil schwer tun, den strafbefreienden ausnahmetatbestand - und nur um den geht es - zu untermauern, nachdem es nach meinen recherchen keinen einzigen "amtlichen" hinweis dafür gibt, dass die angeführten musiker jemals nach dem verbotsgesetz rechtskräftig verurteilt wurden oder als verbotene organisation eingestuft wurden*.
2. Ergänzung:
Auch diese Meinung ist zu teilen. Der Schriftsatz zeigt mehr: Es hat eine vorherige Akteneinsicht, persönlich oder mit Zusendung von Kopien oder wie auch immer stattgefunden und die publizierten Faksimile stammen aus dieser Akteneinsicht, sodass sich die weiter unten angestellten Spekulationen erübrigen.
ob die rein subjektive einschätzung des hr. wilhelm ausreicht, für sich den gesetzlichen (strafbefreienden) ausnahmetatbestand mit erfolg geltend zu machen wird sich im verfahren zeigen. falls der uvs zum schluss kommt, das kein ausnahmetatbestand zum tragen kommt, wird er wohlmoder übel den bescheid der bh imst bestätigen und der vp einen bärendienst in der zivilrechtlichen auseinandersetzung erweisen.
3. Ergänzung:
Und das wars leider. Dem Grunde nach war die 47-Geschichte ein Schuß ins eigene Knie. Gegen die ÖVP gerichtet, konnte sie die mangelnde Deckungsgleichheit zwischen Anspruch und Realität für sich ausnutzen und umdrehen. Es ist, wie ein altes Sprichwort sagt: "Wer sich ärgert, wird geführt". Schade, wir werden von Tag zu Tag mutloser ....
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Autor: carlito
Datum: 30-05-13 15:44
Imscht ist anders, das wissen wir wohl alle.
Was mich erleuchtet, ist die Tatsache, dass ich immer meinte, wir lebten in einer Demokratie.
Heir wurde klar: wir sind laengst in einer Diktatur gelandet!
Das System schlaegt zurueck (wie eben damals, als diese Art von Kreuzen ueberhand nahmen)!
Heil am Seil!
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Autor: Carin Thia
Datum: 30-05-13 15:43
Ich versteh die ganze Aufregung um den Prof. Scheil echt nicht.
Laut Uni-Curriculum ist er seit 1985 in der Liste der Strafverteidiger eingetragen!
Allerdings: Ob das für den wildgrimmig dreinblickenden Bulli mit dem roten Halsband auch gilt?
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Autor: Blindenhund
Datum: 30-05-13 15:34
@ jünger der iurisprudenz
Mir kommt vor, hier unterhalten sich Blinde über schillernde Farben! Was soll das Herumgesudere? Markus Wilhelm hat geschrieben, dass er durch seinen ANWALT (nicht Rechtsanwalt, Patientenanwalt, Volksanwalt, Kinder-und Jugendanwalt...) vertreten wird. Mag sein, dass hiedurch der Eindruck entstanden ist, dass er durch einen RECHTSAnwalt vertreten wird. Klar ist mir nach der Lektüre hier, dass Scheil eben kein RECHTSAnwalt ist sondern "nur" Verteidiger in Strafsachen (vor Gericht). Alles kein Problem, denn Markus Wilhelm kann sich von jeder rechts-u. geschäftsfähigen Person in einem VERWALTUNGSstrafverfahren vertreten lassen, wobei die Entgegennahme von Geldleistungen für derartige Vertretungshandlungen nur berufsmäßigen Parteienvertretern (Rechtsanwälten, Notare...) erlaubt ist. Ich gehe davon aus, dass der "Anwalt" von Markus Wilhelm, der Hr. Verteidiger in Strafsachen die Vertretung selbstverständlich unentgeltlich macht, denn sonst wäre er ein Winkelschreiber und der berüchtigte, juristisch wenig begabte Franz Ferdl würde wiederum die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kurz informieren.
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Autor: hausierer
Datum: 30-05-13 14:34
@jusstudent
sinnerfassend lesen dürfte nicht ihre stärke sein. ich für meinen teil habe verstanden, dass es nicht um "anwaltspflicht" geht, sondern darum, dass sich anwälte als berufsmässige parteienvertreter auf ein volmachtsverhältnis berufen können, nicht jedoch strafverteidiger (weil sie eben keine anwälte sind). markus wilhelm ist also nicht, wie von ihm dargestellt, durch einen anwalt vertreten. dem hr. univ.prof. scheil kommt also im verfahren als vertreter die selbe stellung zu, wie dem trafikanten um's eck ( falls hr. wilhelm diesen mit seiner vertretung beauftragt hätte). als jusstudent würde ich ihnen dringend als literatur hauer/leykauf, handbuch des verwaltungsverfahrens, resp. die judikatur zu para.10 avg empfehlen. der grosskopfig gestaltete briefkopf in der berufung an den uvs sollte wohl die mitglieder des senates beeindrucken :-). der schriftsatz selbst ist ohne substrat und dürfte sich der herr univ.prof. strafverteidiger scheil schwer tun, den strafbefreienden ausnahmetatbestand - und nur um den geht es - zu untermauern, nachdem es nach meinen recherchen keinen einzigen "amtlichen" hinweis dafür gibt, dass die angeführten musiker jemals nach dem verbotsgesetz rechtskräftig verurteilt wurden oder als verbotene organisation eingestuft wurden. ob die rein subjektive einschätzung des hr. wilhelm ausreicht, für sich den gesetzlichen (strafbefreienden) ausnahmetatbestand mit erfolg geltend zu machen wird sich im verfahren zeigen. falls der uvs zum schluss kommt, das kein ausnahmetatbestand zum tragen kommt, wird er wohlmoder übel den bescheid der bh imst bestätigen und der vp einen bärendienst in der zivilrechtlichen auseinandersetzung erweisen.
ende der einführungsvorlesung :-)
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Autor: A.F.
Datum: 30-05-13 13:39
@Vertreter
genau genommen müsste es "Verteidiger" heißen. Ein " Anwalt" ist immerhin noch kein "Rechtsanwalt" und unterliegt hier in Österreich nicht der "Rechtsanwaltsordnung" (RAO).
§ 48 StPO Abs 4
"Verteidiger" eine zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft, eine sonst gesetzlich zur Vertretung im Strafverfahren berechtigte oder eine Person, die an einer inländischen Universität die Lehrbefugnis für Strafrecht und Strafprozessrecht erworben hat, sobald sie der Beschuldigte als Rechtsbeistand bevollmächtigt hat, und eine Person, die dem Beschuldigten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als Rechtsbeistand bestellt wurde.
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Autor: Jusstudent
Datum: 30-05-13 12:41
@ Vertreter
Ach ja, und wo hast du das alles gelesen?
Ich sehe im Strafbescheid an Herrn Wilhelm nicht einmal den Hinweis auf Anwaltspflicht bei der Berufung.
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Autor: Vertreter
Datum: 30-05-13 01:29
Sg. Herr Wilhelm,
ich nehme Bezug auf Ihren Artikel und darf Sie aus Gründen der Hygiene darauf hin weisen, dass Herr Univ.Prof. Dr. Scheil - den Sie als Ihren "Anwalt" bezeichnen nicht in der Liste der Rechtsanwälte eingetragen ist ("Die Berufung meines Anwalts Andreas Scheil gegen den Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst ist hier nachzulesen...."). Um Wissensunschärfen zu umgehen, sei mir auch der Hinweis gestattet, dass Berufsmäßige Parteienvertreter Rechtsanwälte und Notare sind nicht jedoch Verteidiger in Strafsachen. Nur berufsmäßige Parteienvertreter (natürlich auch Patentanwälte) brauchen sich in einem Verfahren lediglich auf die Vollmacht zu berufen, sie muss dann nicht in Form einer Urkunde vorgelegt werden. Auch erlaube ich mir den Hinweis, dass Hr. Dr. Scheil bekannt sein müsste, dass Verteidiger in Strafsachen auf die Vertretung in gerichtlichen Strafverfahren beschränkt sind (§ 39 StPO) und es auch den Tatbestand der Winkelschreiberei - als Verwaltungsübertretung - gibt.
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Autor: strader wald
Datum: 29-05-13 23:55
600 euro oder 6 tage arrest? da hatte M. W. beinah' noch juveniles glück. anderen (besonders nicht-hirnverbrannten jugendlichen) hetzt diese polit-saubagage den verfassungsschutz mitsamt seinen infamen techniken auf den hals und feiert dann öffentlich, lokalmedien-querbeet, die demontage und vernichtung dieser (juvenilen) persönlichkeiten.
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Autor: Buffalo
Datum: 29-05-13 23:48
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Ui! Schon wieder so ein furchtbares NS-Symbol!
Ist der M. W. jetzt ein Wiederholungstäter? Es ist ja seine Homepage!
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Autor: Klaus
Datum: 29-05-13 23:03
Das Lektorat in der BH Imst lässt zu wünschen übrig.
Wechsel der Anrede
Sie haben folgende Verwaltungsübertretung ...
Sie haben dadurch folgende ...
Wegen dieser Verwaltungsübertretungen wird über ihn folgende ...
Dieser Satz schlingert ganz gewaltig:
"durch wem" ist das Imster Akkusativ?
Mit E-Mail vom 15.04.2013 ersuchen Sie die Behörde mitzuteilen von wem (welche Partei - welche Parteien) die Anzeige gegen Sie erstattet hatte/hätten und durch wem diese rechtlich vertreten werden.
Das Nichtlesen von Gesetzen scheint dort endemisch zu sein:
§ 33 StGB Besondere Erschwerungsgründe
(1) Ein Erschwerungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
1. mehrere strafbare Handlungen derselben oder verschiedener Art begangen oder die strafbare Handlung durch längere Zeit fortgesetzt hat;
2. schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden ist;
3. einen anderen zur strafbaren Handlung verführt hat;
4. der Urheber oder Anstifter einer von mehreren begangenen strafbaren Handlung oder an einer solchen Tat führend beteiligt gewesen ist;
5. aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen besonders verwerflichen Beweggründen gehandelt hat;
6. heimtückisch, grausam oder in einer für das Opfer qualvollen Weise gehandelt hat;
7. bei Begehung der Tat die Wehr- oder Hilflosigkeit eines anderen ausgenützt hat.
(2) Ein Erschwerungsgrund ist es außer in den Fällen des § 39a Abs. 1 auch, wenn ein volljähriger Täter die Tat unter Anwendung von Gewalt oder gefährlicher Drohung gegen eine unmündige Person begangen hat.
Da steht nicht, dass "strafvorgemerkt" ein Erschwerungsgrund sei.
PS.
Hat die Forumsssoftware Formatierungsmöglichkeinen für Text (normal, kursiv)?
Moderatoranmerkung: Kursiv- oder Fettschrift sind nicht möglich. Einzig das geschützte Leerzeichen und einige weitere sog. HTML-Entities können verwendet werden. Das geschützte Leerzeichen etwa eignet sich zum Einrücken oder für Sperrschrift - http://www.w3schools.com/html/html_entities.asp .
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Autor: Ihr Name (freiwillig):
Datum: 29-05-13 22:53
schon mal was von akteneinsicht gehört?
> Ganz im Gegenteil, wirklich Angst bei
> der BH Imst müssen diejenigen haben, die hier gegen sämtliche
> datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen haben und diese
> vertraulichen amtlichen Mails an MW weitergespielt haben, in
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Autor: Retrograder Amnesist
Datum: 29-05-13 22:49
Der Kopflose kommt wohl mit seinen "Pseudo-Argumenten" nicht so richtig zur Geltung und versucht es daher mit einer Einschüchterungstaktik ...
der mann ohne hals schrieb:
> nochmals, die Sache der BH Imst, ist aufgrund der unbedeutenden
> Summe zu vernachlässigen. Ganz im Gegenteil, wirklich Angst bei
> der BH Imst müssen diejenigen haben, die hier gegen sämtliche
> datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen haben und diese
> vertraulichen amtlichen Mails an MW weitergespielt haben, in
> deren Haut möchte ich nicht stecken sollte Aufkommen wer dafür
> verantwortlich ist, da ist das Disziplinarverfahren mit der
> logischen Konsequenz der Entlassung noch das kleinste Problem.
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Autor: Ihr Name (freiwillig):
Datum: 29-05-13 22:48
Wußte gar nicht, dass sowas von einer BH abgehandelt werden kann, brauchts da nicht ein ordentliches Gericht?
Der Header der Email des FF wäre interessant, bitte veröffentlichen! Und da das AbzG eigentlich so formuliert ist, dass auch der letzte Bauer es verstehen könnte, unbedingt den ausführenden Organen der BH einen Amtsmißbrauch anhängen! Selbst wenn nix dabei rauskommt, der nächste Vorrückungsstichtag kommt und der Aktenvermerk bleibt picken!
Abgesehen davon - der Einspruch, der zurecht erfolgte, kommt mir streckenweise ein bissi infantil formuliert vor.
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Autor: Retrograder Amnesist
Datum: 29-05-13 22:43
Meine Überlegungen gingen in eine ähnliche Richtung beim Lesen der Beiträge.
Wäre es denkbar, dass - sagen wir mal ganz vorsichtig - eine "von sich aus tätige Behörde" eine Klage aufgrund eines (gefakten/bestellten ???) emails etwas kaschieren wollte um nicht den Eindruck einer "von sich aus tätigen Behörde" zu erwecken?
Ist nicht seinerseit einmal eine STA auch "von sich aus tätig" geworden um das "große Schweigen" zu klären und hat letztendlich "selbsttätig" den Schwanz einziehen müssen? :-)
der unmündige bürger schrieb:
> >ohne hals:
>
> nur zur klarstellung:
>
> es geht nicht um die behauptung/unterstellung(?), die vp
> und/oder area47 seien wiederbetätigungstäter, sondern darum, ob
> dem betreiber dieser web-seite eine verherrlichung des
> ns-regimes vorgeworfen werden kann, wobei er mit seiner
> darstellung gerade das gegenteil verdeutlichen will.
>
> ob berechtigt oder nicht, sei dahingestellt. aber die bh imst
> geht auf grund eines (zulässigen) anonymen hinweises dieser
> sache nach und kommt zum schluss, M.W. mache sich des
> straftatbestandes der wiederbetätigung schuldig.
>
> und das ist - zumindest - absurd. ich sehe darin schon eine
> gewisse putineske nähe zu willkür.
>
> u.b.
>
> PS.
> eigentlich erstaunlich, dass die behörde nicht von sich aus
> tätig wurde, wenn für sie dieser sachverhalt so eindeutig ist.
> hat die bh diese - aus ihrer sicht - verherrlichung
> stillschweigend geduldet?
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Autor: strader wald
Datum: 29-05-13 22:32
@Charly F.
"Der "gschupfte Ferdl" hat mit einem simplen Zweizeiler, einiges ausgelöst und den M.W. zumindest der Gefahr ausgesetzt im Verwaltungsstrafregister als nach dem AbzeichenG Bestrafter aufzuscheinen. Das wäre mehr als unangenehm."
Unangenehm? Für wen? Für M. W. gewiss nicht. Sie können davon ausgehen, dass dann bis dahin gut gehütete Archive/Safes ihren Inhalt kundtun werden.
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Autor: Retrograder Amnesist
Datum: 29-05-13 22:20
Sorry, du hast nicht nur keinen Hals sondern es scheint etwas weiter oben auch h..nlos zu sein ...! :-)
Wo siehst du diese Rufschädigung?
Haben besagte Konzerte dieser - sagen wir mal - Rechtsrockbands etwa nicht stattgefunden?
Stimmen die veröffentlichten Texte dieser "Gruppen" etwa nicht?
Jeder weiß eigentlich, was diese Gröhler für eine Ideologie vertreten!
der mann ohne hals schrieb:
> Die BH-Geschichte wird er vielleicht sogar irgendwie los,
> allerdings, was die Klage der Area 47 und der ÖVP angeht, wird
> es aufgrund massiver Rufschädigung natürlich und vollkommen zu
> Recht extrem teuer werden für den Markus, aber seine Sponsoren
> werden das schon geradebiegen. ;)
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Autor: Charly F.
Datum: 29-05-13 22:10
Anmerkung(en): Es läuft derzeit nicht "rund"! Die Vaupen sind (immer) noch am Ruder. Die in diesem Forum so gehätschelten Grünen liegen mit den Kuttenbrunzern im Bett und frönen (vorerst) harmlosen Pettingspielen. Der M.W. hat eine Klage am Gnagg die sich angesichts des Streitwertes gewaschen hat. Eine Bezirkshauptmannschaft nimmt einen Zweizeiler des "gschupften Ferdl's" zum Anlass dem M.W. ein garstiges Verfahren nach dem VStG anzuhängen - wobei eine Strafvormerkung wenn auch wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem "AbzeichenG" sicher keine Angelegenheit ist, die man auf die leichte Schulter nehmen sollte - vorausgesetzt es kommt jemals zu einer rechtskräftigen Bestrafung, wobei ich bei § 5 VStG, den der BH-Referent breit getreten hat (Ungehorsamsdelikt) echt Bedenken habe, ob das Verfahren eingestellt wird - weil kein Vorsatz gefordert ist und somit auch (leicht) fahrlässiges Verhalten inkriminiert - die gute Absicht genügt nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öff. Rechts meist nicht und ob die "Obrigkeit" einen Ausnahmetatbestand erblickt ist angesichts der intellektuellen Herausforderung, diesen Erkennen zu wollen, mehr als fraglich. Der UVS ist politisch besetzt und wie es beim neuen Landesverwaltungsgerichtshof aussieht ist schwer abzuschätzen, zumal die Akteure die Selben sind. So wurden im letzten Jahr bei stolzen 28,6 Prozent der Berufung stattgegeben und der Bescheid aufgehoben. Bei immerhin 23,3 Prozent der Berufungen wurde die Strafe herabgesetzt. 34,3 Prozent der Rechtsmittel wurden jedoch abgewiesen. Nur 24 von 123 nochmals bekämpften UVS-Entscheidungen wurden später übrigens Verwaltungsgerichtshof behoben. Der "gschupfte Ferdl" hat mit einem simplen Zweizeiler, einiges ausgelöst und den M.W. zumindest der Gefahr ausgesetzt im Verwaltungsstrafregister als nach dem AbzeichenG Bestrafter aufzuscheinen. Das wäre mehr als unangenehm.
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Autor: Spaziergänger
Datum: 29-05-13 21:00
Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 16:13
da ich im gegensatz zu vielen anderen Leuten hier im Forum auch tatsächlich ein Leben habe, in welchem ich Aufgaben, Pflichten, Familie und auch Hobbys habe, ersuche ich höfflichst um Entschuldigung, dass ich nicht permanent Zeit habe, mich mit ein paar frustrierten Systemhaßern in einer kleinen bedeutungslosen Regionalseite zu duellieren.
...also, ich denke dass alle Leute (Menschen) die hier posten/schreiben "EIN LEBEN" haben bzw. dem auch - wie Sie - "nachkommen"...in welcher Form und Weise auch immer...und von wegen "Systemhasser": also Ihre inhaltliche Form - die formale wollen wir nachsichtigerweise beiseite stellen - bei Ihren Postings zeugt nicht gerade von einer halbwegs funktionierenden Kinderstube...da gebärden Sie sich, so nehme ich dies zumindest wahr, als "Hasser" von "frustierten Systemhassern", also Eloquenz ist was Anderes...und bezüglich Ihres vielfältigen "Lebens" ists schons ehr erstaunlich wie oft Sie sich hier auf dieser "kleinen, bedeutungslosen Regionalseite" herum treiben... ;-)
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 20:46
das vorteil wenn man keine kravatte trägt ist das einen keiner am kravatl packen kann :D hahaha
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Autor: Habakuk
Datum: 29-05-13 20:45
der mann ohne hals schrieb:
> warum kommt ihr nicht einfach ins wirtshaus dann schnapsn wir
> uns das bei einer partie watten aus?
Walli war vorgestern,
Buggls Hans ist auch schon verschieden,
und Du gibst noch immer keine Ruhe?
PS.
Wie trägst Du eigentlich Deine Krawatte - um die Ohren?
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 20:29
warum kommt ihr nicht einfach ins wirtshaus dann schnapsn wir uns das bei einer partie watten aus?
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Autor: Eigentler
Datum: 29-05-13 20:24
@Frage (29.05)
Na ich frage mich, wie ein Mann ohne Hals das Urteil dann schlucken wird.
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Autor: bela
Datum: 29-05-13 20:03
franzferdl66+22 schrieb:
> bela
>
> stell den topf unters bett. sprich dein abendgebet und schlaf
> jetzt, damit du gross und stark wirst!
66* ist dem Teufel zuzuordnen
also nimm Deine Ansage für Dich, schlaf gut mit Topf unterm Bett und laut gesprochenem Abendgebet, groß und stark wirst mit Deinen Verleumdungen wohl nicht kommen.
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Autor: franzferdl66+22
Datum: 29-05-13 19:56
bela
stell den topf unters bett. sprich dein abendgebet und schlaf jetzt, damit du gross und stark wirst!
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Autor: bela
Datum: 29-05-13 19:53
franzferdl44x2 schrieb:
> was soll das gejammere! der wilhelm hat ein verfahren am hals -
> um das ging/geht es dem anzeiger. ob es eingestellt wird oder
> nicht entscheidet der uvs. der wilhelm brennt dann halt die
> verfahrenskosten und kann gemuetlich die ersatzarreststrafe im
> paz absitzen.
>
> die moral der ganzen gschicht: hakenkreuze schmiert man nicht!
Auch mit 44x2 wird's für Dich nicht besser, Du bist bereits enttarnt!
Wer jammert denn?
Du kannst dann gemütlich irgendwo Deine Arreststrafe absitzen und niemand wird Dich bedauern.
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Autor: franzferdl44x2
Datum: 29-05-13 19:40
was soll das gejammere! der Wilhelm hat ein verfahren am hals - um das ging/geht es dem anzeiger. ob es eingestellt wird oder nicht entscheidet der UVA. der Wilhelm brennt dann halt die verfahrenskosten und kann gemuetlich die ersatzarreststrafe im PAZ absitzen.
die moral der ganzen g'schicht: hakenkreuze schmiert man nicht!
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 19:34
der mann ohne hals ist jedem im bezirk ein begriff. nicht zu vergessen, eisenbahnerbart - jede station ein haar - hahahaha!
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 18:47
Noch ist dieses Verwaltugsstrafverfahren nicht beendet. Aber dass M. W. es gewinnen wird, ist klar.
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Autor: Reini
Datum: 29-05-13 18:47
@ Halsloser: (16:13)
Außer Ihnen gibt es schon noch andere Leute, die Aufgaben, Familie, Pflichten, Hobbys usw. haben...
Anscheinend sind Sie zumindest kein "Wendehals". Kann es sein, dass Sie angestellt sind, herauszufinden, woher M. W. seine Informationen bekommt? Warum sonst treiben Sie sich auf dieser "kleinen bedeutungslosen Regionalseite" herum? Und bitte von welchem "System" sprechen Sie, wenn Sie von "frustrierten Systemhassern" sprechen? Und ich verstehe nicht, wer wurde hier ins rechte Eck gestellt?
Im Tiroler Unterland gibt es Männer/Frauen mit Hals... wir könnten manchmal sooooooooooo einen Hals kriegen, wenn man für die Area 47 einen "verlorenen Zuschuss von € 660.000,-" (unser ALLER Steuergeld) übrig hat, für das Unterland jedoch für eine kleine Sommeraufstiegshilfe anscheinend kein Geld da ist. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.
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Autor: Rechenschieber
Datum: 29-05-13 18:45
Angst müssen die wohl nicht haben, weil der Beschuldigte (und sein Verteidiger) klarerweise ein Recht auf Akteneinsicht haben, inklusive Abfotografieren, kopieren...
Eine Verweigerung dieses Rechts wäre vielleicht Anlass für Konsequenzen, aber nicht umgekehrt!
Somit: Erst nachdenken, dann kampfposten.
der mann ohne hals schrieb:
> nochmals, die Sache der BH Imst, ist aufgrund der unbedeutenden
> Summe zu vernachlässigen. Ganz im Gegenteil, wirklich Angst bei
> der BH Imst müssen diejenigen haben, die hier gegen sämtliche
> datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen haben und diese
> vertraulichen amtlichen Mails an MW weitergespielt haben, in
> deren Haut möchte ich nicht stecken sollte Aufkommen wer dafür
> verantwortlich ist, da ist das Disziplinarverfahren mit der
> logischen Konsequenz der Entlassung noch das kleinste Problem.
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Autor: Telfs
Datum: 29-05-13 18:45
Mit dem Sieg in diesem Strafverfahren, das die Behörde da gestzwidrig angestrengt hat.
Lässt drauf schließen, dass die ÖVP vielleicht auch baden geht. Meiner Meinung nach hat Wilhelm gute Chancen, auch wenn es dir nicht passt.
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 18:30
Du kennst dich im Bezirk Imst aus, ich nicht.
Ich kenn die Beschreibung "Mann ohne Hals" nur für einen möglichen Zeugen im deutschen Neonaziprozess.
Sehr interessant, dass du dir gerade in diesem Forum hier gerade diesen nick wählst.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 18:15
schau, würdest du dich im Bezirk Imst auskennen, wüsstest du genau wer der Mann ohne Hals ist. Dieser Typ ist absoluter Kult. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er tatsächlich über keinen Hals verfügt und einen sogenannten Eisenbahnerbart hat - also jede Station ein Haar. :) von ihm ist sogar in der Bezirkshauptstadt ein Bild öffentlich zu bestaunen.
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 18:10
Ich habe mich mit deinem nick beschäftigt, denn die "Verkleidung", die sich jemand gibt, ist meistens vielsagend.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 18:02
@Frage: hahhhahaah mein Nick scheint dich ja sehr zu beschäftigen hahahha, musste echt lachen hahahha
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 17:58
Ein beschissenes Leben ist, wenn man keinen Hals hat. Wenn der Kopf zwischen den Schulterblättern steckt, weil so oft draufgehaut worden ist; weil man ständig den Kopf eingezogen und die Schultern hochgezogen hat, um unbemerkt und unbehelligt zu bleiben. Wenn man mangels Hals den Kopf nicht mehr frei drehen und wenden, sondern nur mehr stur in eine Richtung schauen konnte. Das ist ein beschissenes Leben. Dann freut man sich, wenn andere, die sich nicht ducken, es mit Behörden und Gerichten zu tun kriegen. Man freut sich, weil man sich gar nicht vorstellen kann, dass diejenigen, die sich nicht ducken, keine Angst vor Behörden und Gerichten haben. So etwas kann sich ein mann ohne hals gar nicht vorstellen.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 17:54
@Höttinger: na sei ma nicht böse, aber langsam wirds nur mehr lächerlich.... was ist das nächste, beten se vielleicht noch den Teufel an, oder seins alle Freimaurer,... nur mehr lächerlich... sorry
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Autor: Klaus
Datum: 29-05-13 17:52
Versteh ich. Wenn einem ein Mann ohne Hals entgegenblickt, der zudem juristisch ein Nakerbazerl ist ... :(((
der mann ohne hals schrieb:
> naja, ein beschissenes Leben ist wohl eher, wenn man nichts
> besseres zu tun hat, als sein Leben darauf zu verschwenden ein
> Haar der Suppe zu suchen. Also wenn ich mir überlege was gerade
> mit dem Switak gemacht wurde, dessen Leben versaut wurde für
> eine Sache die kein Strafgericht, nicht einmal die
> Staatsanwaltschaft, als strafwürdig erachtete... Ich könnte mir
> nach dem Shitstorm gegen ihn nicht mehr in den Spiegel
> schauen...
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Autor: Höttinger
Datum: 29-05-13 17:51
@ der mann ohne hals
Du schreibst, die ÖVP hat nicht mit Nationalsozialismus zu tun.
Wird nicht im geklagten Artikel und im Folgeartikel ganz deutlich belegt, wie die ÖVP-Landesregierung unter Platter und Palfrader Unsummen von unserem Steuergeld in die weitere Propagierung fanatischer Nazi-Komponisten gesteckt haben. Genau das kritisiert Markus Wilhelm ohne die ÖVP (wie behauptet) selbst ins nationalsozialistische Eck zu rücken. Das ist eine verlogene und außerdem sehr dumme Behauptung von Martin Malaun in seiner Eidestättigen Erklärung: http://www.dietiwag.at/index.php?id=4150
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 17:47
naja, ein beschissenes Leben ist wohl eher, wenn man nichts besseres zu tun hat, als sein Leben darauf zu verschwenden ein Haar der Suppe zu suchen. Also wenn ich mir überlege was gerade mit dem Switak gemacht wurde, dessen Leben versaut wurde für eine Sache die kein Strafgericht, nicht einmal die Staatsanwaltschaft, als strafwürdig erachtete... Ich könnte mir nach dem Shitstorm gegen ihn nicht mehr in den Spiegel schauen...
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Autor: H&M
Datum: 29-05-13 17:40
Offenbar ist es die einzige Freude des halslosen Mannes, wenn Markus vom Gericht verurteilt wird.
Muss das ein beschissenes Leben sein, wenn das alles ist.
By the way: Seine Lobhudelei über den Jonny Neuner ist auch nicht "von bad parents". Ich könnte mir vorstellen, dass der Hansi letztlich mehr Probleme bekommt als der M.W.: Rund um die Area könnten ja Sachen aufkommen, die für ihn vielleicht weit schädlicher sind als das zu recht kritisierte Konzert der Brixner Rechtsrocker ...
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 17:33
@Frage: wir werden ja sehen wie sich die scheinbar unbedeutenden Probleme des MW lösen werden... :) Aber wäre ich jemand der bei einem Amt arbeitet, dann würde ich jetzt wohl kaum posten, kein Amt der Welt arbeitet bis halb 6. Hahaha!
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 17:30
Nachdem nun erwiesen ist, dass der mann ohne Hals ein juristisches Nackerbatzl ist, können wir seiner "Beurteilung", welches Verfahren ein größeres und welches ein kleineres Problem ist, gar nicht mehr vertrauen.
Für mich ist aber klar, dass der mann ohne Hals in irgendeinem "Amt" arbeitet oder gearbeitet hat. Seine unbeholfenen Versuche, ein paar juristische Redewendungen unterzubringen, sprechen ganz eindeutig für eine untergeordnete Ärmelschonerstellung.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 17:23
ich kenne die Leute nicht, aber ich kann lesen ;) überrascht mich wenn das im Akt war aber gut, soll so sein ;) aber wie gesagt, die BH-Geschichte dürfte das kleinste Problem sein ;)
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 17:23
Wo sonst? Mit diesem Mail wurde ja die an den BH adressierte Anzeige an einen Sachbearbeiter weitergeschickt. Welche datenschutzrechtlich geschützten Daten liest du denn in dem Mail?
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Autor: Unternehmer Oberland
Datum: 29-05-13 17:22
M. W. ist im Gegensatz zu vielen Hauptberuflichen ein wirklicher Profi!
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Autor: der unmündige bürger
Datum: 29-05-13 17:18
vielleicht durch personen, die den rechtsstaat im vorliegenden fall durch das bemerkenswerte vorgehen der BH gefährdet sehen.
u.b.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 17:15
ich rede von dem E-Mail Schriftverkehr der BH. wie kann er dazu kommen?
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 17:03
nochmals, die Sache der BH Imst, ist aufgrund der unbedeutenden Summe zu vernachlässigen. Ganz im Gegenteil, wirklich Angst bei der BH Imst müssen diejenigen haben, die hier gegen sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen haben und diese vertraulichen amtlichen Mails an MW weitergespielt haben, in deren Haut möchte ich nicht stecken sollte Aufkommen wer dafür verantwortlich ist, da ist das Disziplinarverfahren mit der logischen Konsequenz der Entlassung noch das kleinste Problem.
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 16:57
Nein, der mann ohne Hals kann kein Jurist sein - oder doch: vielleicht ein Jurist der BH Imst?
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 16:57
nur weil ich seine Aktion nicht für gut befinde, hat das mit Hass noch lange nichts zu tun. Nur in diesem Forum viele vom Hass auf die VP getrieben sind, muss ich das noch lange nicht sein. Und rein sachlich und rechtlich war diese Aktion absolut daneben, sorry!
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Autor: zefix
Datum: 29-05-13 16:54
nein, du greifst für niemanden partei, hahaha! der hass gegen m.w. trieft dir auf beiden seiten aus den lefzen.
lies doch nach, was du weiter unten geschrieben hast.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 16:51
ich ergreife hier für niemanden Partei, ich kann nur sagen, wie ich es rechtlich sehe. und da sieht es meiner meinung nach für M. W. nicht sonderlich gut aus. aber ich lasse mich, wenn es soweit ist, auch gerne eines besseren belehren. nur kann ich mir nicht vorstellen, dass er hier rechtlich eine chance hat.
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Autor: zefix
Datum: 29-05-13 16:49
jetzt hörts doch endlich auf den mann ohne hals. der ist jurist und kennt sich aus. offenbar hat er sogar eine nähe zu martin malaun...
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 16:42
ich habe auch nicht von der BH-Sache geredet, sondern von der KLAGE. Eine KLAGE ist bei Gericht. Wenn 30.000 Euro gefordert werden, deutet es meiner Meinung nach auf eine Zivilrechtsklage auf Schadensersatz hin. Somit ist die rechtliche Frage nicht, ob hier ein krimineller Strafbestand vorliegt, sondern ob es hier aufgrund des geschalteten Berichts bzw. Fotos schadensersatzrechtliche Ansprüche gibt oder nicht. Bei einem vorliegenden Strafbestand ist die zuständige erkennende Behörde amtswegig verpflichtet, tätig zu werden. Daher deutet es für mich auf eine zivilrechtliche Klage hin.
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Autor: highwire
Datum: 29-05-13 16:37
... naja, irgendwo weiter unten - eine Partei die mirt dem Nazionalsozalismus nichts am Hut hat ... da frag ich mich aber schon, warum die immer noch dem Dollfuss (ok. war kein Nazi - aber DER Austrofaschist schlechthin) huldigen. und die Aufarbeitung der eigenen Geschicht klappte ja wohl auch nicht so recht.
Dunkle Flecken gibt's warscheinlich noch immer in dieser Partei und ein ganz ehrliche Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit ist auch da nicht wirklich passiert. Man sieht sich halt zu gerne in der Opferrolle, wie es Österreich jahrzehntelang getan hat.
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Autor: der unmündige bürger
Datum: 29-05-13 16:36
>ohne hals:
nur zur klarstellung:
es geht nicht um die behauptung/unterstellung(?), die vp und/oder area47 seien wiederbetätigungstäter, sondern darum, ob dem betreiber dieser web-seite eine verherrlichung des ns-regimes vorgeworfen werden kann, wobei er mit seiner darstellung gerade das gegenteil verdeutlichen will.
ob berechtigt oder nicht, sei dahingestellt. aber die bh imst geht auf grund eines (zulässigen) anonymen hinweises dieser sache nach und kommt zum schluss, M.W. mache sich des straftatbestandes der wiederbetätigung schuldig.
und das ist - zumindest - absurd. ich sehe darin schon eine gewisse putineske nähe zu willkür.
u.b.
PS.
eigentlich erstaunlich, dass die behörde nicht von sich aus tätig wurde, wenn für sie dieser sachverhalt so eindeutig ist. hat die bh diese - aus ihrer sicht - verherrlichung stillschweigend geduldet?
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 16:36
Wenn Recht gesprochen wird, wird wohl Geld zugesprochen oder eben nicht zugesprochen werden. Also klagen die Kläger wegen Geld, denn Ehre kann man ja nicht einklagen.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 16:32
das kommt darauf an wie die Klage formuliert ist, aber wie gesagt, das Geld interessiert eh niemanden - symbolischer Betrag... hier geht es einzig darum das Recht gesprochen wird
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 16:30
Also wollen sie die 30.000 schon haben? Beide zusammen 30.000 oder jeder für sich 30.000?
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 16:29
@Otto: Wow, das waren natürlich erdrückende Argumente. Nach so einer rechtlich kompetenten Ausführung von dir muss ich dir natürlich nun sofort uneingeschränkt Recht geben ;)
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Autor: Otto
Datum: 29-05-13 16:24
Der Mann ohne Hirn hat gesprochen, hugh!
Wenn er soviele Denkfehler begeht wie Schreibfehler, dann geht die Sache aber schlecht aus für Malaun und Neuner.
(Sieben Fehler allein im ersten Absatzl!)
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 16:13
da ich im gegensatz zu vielen anderen Leuten hier im Forum auch tatsächlich ein Leben habe, in welchem ich Aufgaben, Pflichten, Familie und auch Hobbys habe, ersuche ich höfflichst um Entschuldigung, dass ich nicht permanent Zeit habe, mich mit ein paar frustrierten Systemhaßern in einer kleinen bedeutungslosen Regionalseite zu duellieren.
Nun, 30.000 deshalb nur symbolisch, weil der tatsächlich entstandene Schaden für den ausgezeichneten Ruf der Area 47 sowie der Tiroler VP bedeutend heuer ist. Kein Richter auf dieser Welt kann hier etwas anderes machen, als den Klägern recht geben. Hier wurden ein mit H. Neuner ein höchst angesehener Unternehmer, der sehr viel für das Tiroler Oberland geleistet hat, sowie eine Partei, die mit dem Nationalsozialismus absolut nichts zu tun hat, fatalerweise während eines laufenden Wahlkampfs völlig unrechtmäßig ins rechte Eck gestellt. Das sind nun mal Fakten, die nicht zu leugnen sind. Wäre es anders, hätte es auch keine einstweilige Verfügung geben können. Gott sei Dank leben wir in einem Rechtsstaat, und es wird einen fairen Prozess geben. Nur kann ich mir als Außenstehender bei Gott nichts anderes vorstellen, als dass den Klägern aufgrund der eindeutig vorliegenden Fakten Recht zuerkannt wird.
Ob es euch gefällt oder nicht, aber Gerichte entscheiden nach Fakten und nicht nach politischer Sympathie.
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 15:55
Ist die Krisensitzung bei der BH Imst schon fertig?
Welche Stellungnahme wird der Bezirkshauptmann gegenüber den bestimmt schon wissbegierig angefragt habenden heimischen Medien (TT, Tiroler Krone, ORF Tirol) abgeben?
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Autor: franziferdi
Datum: 29-05-13 15:22
hallo freunde!
vielen dank fuer die netten zuschriften. ich werde gelegentlich antworten :-)
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Autor: Hmh
Datum: 29-05-13 14:38
Leser schrieb:
> Ich vermute mal es geht darum M. Wilhelm zu beschäftigen; und
> sei die Sache noch so sinnlos/aussichtslos, sie hält ihn ab von
> anderem und macht ihn müde. DAS dürfte in Wirklichkeit hinter
> dieser verrückten Arreststrafe stecken. Den Platter wird's
> freuen.
Ja ja für Beschäftitungen ist das "schwarze Netzwerk und System" ein Vollprofi!
Ich möchte nicht wissen, was uns das Steuerzahlern die letzten 10 Jahre gekostet hat (Natürlich ist hier über Gerichtsgebühren und Einkommensteuern von Rechtsanwälten, Ust, usw. wieder einiges hereingekommen...
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 14:22
Am End´ kommt gar noch einer auf die Idee, zu behaupten, M.W. hätte selbst als franzferdl88 diese Anzeige an die BH Imst gemacht, um zu testen, ob sie auf Zack ist.
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Autor: der unmündige bürger
Datum: 29-05-13 14:10
nur der guten ordnung halber:
einen hinweis mit dem ersuchen um überprüfung anonym durchzuführen, ist durchaus zulässig.
es obliegt aber dann der behörde, diese überprüfung vorzunehmen und ggf. diese überprüfung ohne weitere maßnahmen abzuschließen.
peinlich ist also nicht der ferdl88 (wobei ferdlO6 wäre schlüssiger gewesen), sondern die aktion der behörde.
offenbar hat der geschätzte M. W. dieses verhalten der BH mit innerer freude erwartet.
u.b.
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Autor: Ernst
Datum: 29-05-13 14:07
Ein österr. Beamter erfüllt(e) immer brav seine "Pflicht", wenn er eine "Weisung" bekommt.
So funktioniert(e) das österr. System immer.
Ein Beamter weiß, was sein "Dienstherr" wünscht und der vorauseilende Gehorsam verlangt.
So war es beim Kaiser, im Ständestaat, beim seligen Schickelgruber und ging nahtlos in die zweite Republik über bis heute.
Ein Beamter hat nicht zu denken, er erfüllt brav seine "Pflicht."
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Autor: Spaziergänger
Datum: 29-05-13 13:56
Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 09:19
Frage: Gibt es Sie wirklich oder sind Sie nur eine prähistorische Abnormität???...Denn ein Mann (Mensch??) ohne Hals ist ja genetisch (fast) unmöglich - da würde ja auch der "Kopf" fehlen - oder ????
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Autor: Spaziergänger
Datum: 29-05-13 13:50
Also bitte nochmals zum Nachlesen:
Da kommt per Mail eine halbanonyme "Strafanzeige" an den Herrn Bezirkshauptmann und darauf hin gibts drei Stunden später eine Weisung auf Einleitung eines Strafverfahrens. Diesen "Verfahrenslauf" soll mir bitte einmal ein "Behördenjurist" genauer erklären.
Gabs eine Vorerhebung mit mit entsprechender Einholung einer Stellungnahme bzw. Befragung des Beschuldigten M.W.??? Gabs eine Überprüfung des Strafanzeigenstellers mittels Nachfrage über den Provider??? Und gibts eine behördeninterne, aktenkundige Begründung für die Einleitung des Strafverfahrens???
Wenn nicht, dann dürfen wir getrost, und ohne Gefahr einer Sanktionierung bzw. bezüglich Einleitung eines Strafverfahrens, behaupten: "Österreich ist Nordkorea".
Manchmal ist man(n)/frau einfach nur mehr sprachlos.
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 13:46
Spitzenbeamten? Wooo? Bei der BH Imst??
dieser Emanuel Sch., der das Straferkenntnis geschrieben hat, ist ein ganz kleiner "Unterteufel", der im Organigramm der BH Imst nicht einmal als Sachbearbeiter zu finden ist. Er hat vom "Oberteufel", dem BH-Stellvertreter, eine Dienstanweisung bekommen und ausgeführt. Dieser "Oberteufel" kann kein Spitzenbeamter sein. Das ist unmöglich!
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Autor: folterknecht
Datum: 29-05-13 13:20
Von der Dämlichkeit dieser zuständigen Spitzenbeamten kriege ich Ganzkörperkrämpfe.
Gibt es eine juristische Möglichkeit für den einfachen Bürger, von diesen Gestalten Schmerzensgeld dafür einzufordern?
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Autor: Leser
Datum: 29-05-13 13:09
Ich vermute mal es geht darum M. Wilhelm zu beschäftigen; und sei die Sache noch so sinnlos/aussichtslos, sie hält ihn ab von anderem und macht ihn müde. DAS dürfte in Wirklichkeit hinter dieser verrückten Arreststrafe stecken. Den Platter wird's freuen.
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Autor: Carin Thia
Datum: 29-05-13 12:32
Fetter Hofrat schrieb:
> @ Carin
> und wo genau entdecken Sie hier Alliterationen?
Lesen Sie bitte den Satz laut, dann hören Sie die Alliteration (die phonetisch/musikalisch interpretiert eine Klangfigur ist): stelle ...scheid ...ständig ...ständlich ...straf... Stelle ...stellen
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Autor: Munde
Datum: 29-05-13 12:28
Dass sich der gehässige "Mann ohne Hals" nicht mehr meldet, lässt tief blicken ...
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Autor: LeiLei
Datum: 29-05-13 12:26
Dem Franz Ferdl kann man (noch) sogar ein Mail schicken:
franzferdl88@gmail.com
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Autor: M.B.
Datum: 29-05-13 12:15
Also, ich finde es sensationell, mit welcher Dummheit die BH Imst da in ein Verfahren stolpert.
Andrerseits: Durch die Nichtstellungnahme auf den Vorhalt lädt M. W. sie natürlich dazu ein. Nur: Wie kann man so eine Einladung annehmen?
M.B.
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Autor: Reini
Datum: 29-05-13 12:07
Hmm, Franz Ferdl, abgekürzt FF - wird wohl nichts zu bedeuten haben.
Warum darf dieser Vernaderer ganz offiziell 88 anhängen?
Bitte nachlesen unter Wikipedia die Bedeutung von 88:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsextreme_Symbole_und_Zeichen
Mit seiner Vernaderung von M. W. stellt er uns Forumsteilnehmer doch irgendwie alle als Wiederbetätiger hin. Müssen wir uns das gefallen lassen? Dieser Mensch kann anscheinend nicht lesen, es ging doch in erster Linie in besagtem Thread um das kritische Betrachten einer Band.
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Autor: Carin Thia
Datum: 29-05-13 11:54
Mitleser schrieb:
> Die Berufung gefällt mir gut! Ich bin schon neugierig, wie sich
> die Behörde da herauswinden will...
Der letzte Satz ist überhaupt Spitzenklasse! Man beachte die Alliterationen – so wird Juristendeutsch fast zum Lesevergnügen!
»Ich stelle deshalb den Antrag, den angefochtenen Bescheid vollständig aufzuheben und das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren auf der Stelle einzustellen.«
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Autor: Edith
Datum: 29-05-13 11:54
Ich finde, Markus Wilhelms Wortschöpfung "Blogwart" für den Denunzianten Ferdl88 triffts hervorragend!
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Autor: maximilian
Datum: 29-05-13 11:52
Es ist schon interessant:
Wer einmal über die Zeit um 1933 - 1945 gelesen hat, dem kommen unweigerlich Dinge wie "vernadern", "Behördenwillkür", "Mundtot-Machen von unliebsamer Presse" unter.
Warum reagieren die "herrschenden" Typen im Lande gerade auf das Hakenkreuz so empfindlich?
Ist es möglich, dass man da wirklich mit Absicht Wählerschaft am "rechten Rand" fischen wollte und sich jetzt dabei ertappt fühlt?
Oder will man sich gar der Methoden dieser unsäglichen Zeit bedienen für den Machterhalt?
Dass die VP mancherorts mit totalitären Ideen noch nicht abgeschlossen hat zeigt auch die peinliche
Tatsache, dass im Bundes-Parlamentsklub noch Bild(er) eines besonderen Vertreters dieser Gattung hängt.
Alles in Allem scheint der Artikel von M. W. näher an der Wahrheit zu liegen, als man es für möglich hält.
Das Verhalten der BH (ist das eine direkte Dependance der VP?) verstärkt diesen Eindruck auf jeden Fall
nachhaltig.
Andererseits zeigt das natürlich auch auf, wie es um die Bildung bei unseren Behördenvertretern tatsächlich
bestellt ist.
Unabhängig davon: Bei den Nazis hat ja auch jeder noch so dumme Mensch was werden können, wenn er nur
heimtückisch und verlogen genug war.
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Autor: KK
Datum: 29-05-13 11:38
Bitte den Termin der UVS-Versammlung rechtzeitig mitteilen. Und bitte den Herrn Bezirkshäuptling als Zeugen laden. Den möcht ich mir anschauen.
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Autor: Höttinger
Datum: 29-05-13 11:34
Vielleicht ist der Mann ohne Hals deswegen so böse, weil er als franzferdl88 enttarnt ist?
Ich nehm doch an, dass die BH Imst jetzt ein Verfahren wegen Verleumdung gegen diesen Vernaderer einleiten wird.
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Autor: irgendwie...
Datum: 29-05-13 11:28
... scheint mir bei dem Mann ohne Hals mehr zu fehlen als nur der Hals. Wer hat bitte welche Partei mit einem Hakenkreuz versehen? Hast du überhaupt den betreffenden Artikel dazu wenigstens einmal durchgelesen, hast du sinnerfassend gelesen?
Ach, was unterhält man sich überhaupt mit dir, du bist dem g'schupftn Ferl sei Freind... gib's zua, oder bist es söwa!?
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Autor: Bruder Erwin ;-)
Datum: 29-05-13 11:13
Ob sich wohl Abgeordnete oder Fraktionen mit ausreichend Hirn, Charakter und Rückgrat finden um dieses Konglomerat aus Verwaltungsschwachsinn und möglicherweise rechtlich bedenklicher Verwaltungspraxis zum Gegenstand einer Anfrage im Tiroler Landtag zu machen?
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 10:41
Mir gefällt die Berufung auch. Besonders gut gefällt mir die klare Beschreibung, welche Bewegungen man mit der Maus bzw. den Maustasten machen muß, um von der Startseite zum Artikel zu gelangen. Diese Beschreibung ist auch notwendig, denn möglicherweise sitzt beim UVS (auch) ein Sachbearbeiter, der sich damit noch nicht so gut auskennt.
Frage 6: Kennt jemand das Büchlein "Dienstanweisung an einen Unterteufel"? Ich mußte es in meiner Schulzeit lesen *gähn*. Der Titel ist aber hängengeblieben und mir wieder eingefallen. Ob der arme "Unterteufel" Emanuel Sch. vom "Oberteufel" in Imst, wer immer das auch sein will, schon bestraft worden ist wegen seines patscherten Straferkenntnisses?
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 10:13
Frage 5 - an den @mann ohne Hals:
Warum sind die 30.000 "eh mehr symbolisch"? Wollen die Kläger das Geld gar nicht? Warum klagen sie dann?
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Autor: Gummibaum
Datum: 29-05-13 10:09
Durch die Veranstaltung bzw. Bewerbung der Konzerte hat meines Erachtens der oder die Kläger durchaus eine negative bzw. kritische Berichterstattung in Kauf genommen.
der mann ohne hals schrieb:
> naja, wenn mann mitten im Wahlkampf eine Partei mit einem
> Hackenkreuz versieht und dies publiziert, (...)
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Autor: Carin Thia
Datum: 29-05-13 10:00
Das »gesprüht« ist bestimmt metaphorisch zu verstehen: Der Markus »sprüht« ja bekanntermaßen vor Ideen, wie er seine Polit-Kritik in Wort und Bild am wirkungsvollsten rüberbringt!
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 10:00
Frage 4: Soll M. W. eine Anzeige gegen Franz Ferdl an den Bezirkshauptmann von Imst schicken, weil Franz Ferdl in seiner E-mail-Adresse die Ziffernkombination 88 verwendet, welche, wie auch dem nur mäßig historisch Gebildeten bekannt ist, eine sehr zweifelhafte Ziffernkombination ist?
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Autor: Gummibaum
Datum: 29-05-13 09:56
In dem beanstandeten Text kann ich keine Verherrlichung erkennen, die ein Straferkenntnis nach den Vorschriften des Abzeichengesetzes zulassen. Da diese Rechtsvorschrift durchaus überschaubar ist, sollte auch ein damit befasster Mitarbeiter eine BH imstande sein das zu lesen und zu erfassen.
Diese Vorgangsweise einer Behörde kann man schon nicht mehr als fahrlässig bewerten sondern grenzt schon vielmehr an Schikane eines Bürgers.
Es ist in Ordnung, wenn die Behörde Hinweisen auf einen Rechtsverstoss nachgeht. Nur kann man erwarten, dass dies mit einer gewissen Sorgfalt geschieht. Eine kurze Nachschau auf der Homepage hätte genügt, festzustellen, dass die Anzeige etwas für die Rundablage ist.
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Autor: Jurist
Datum: 29-05-13 09:54
Wut auf M.W.!
Wut trübt den Blick.
Oder bist du Insider und kennst die Klagschrift der ÖVP gegen Wilhelm bereits? Und dort werden ganz wilde Hämmer ausgepackt, wogegen M.W. keine Chance hat?
Wenn ja, dann sprich doch zu uns! Sag uns, was dich so sicher macht. Der Antrag des Anwalts Holzmann auf eine "Einstwillige Verfügung" (hier auf der Homepage irgendwo abzufragen) war jedenfalls kein Meisterwerk.
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 09:45
Frage 3: Wie hat M. W. denn das Hakenkreuz aus dem Logo der Area 47 "gesprüht"?
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Autor: der unmündige bürger
Datum: 29-05-13 09:39
wie schnell muss die behörde die berufung behandeln?
wer ist die nächste instanz?
und - wie von einem vorposter bereits angedeutet - betreibt der ferdl88 mit seiner ziffernkombination "88" eine versteckte nazistische verherrlichung?
u.b.
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Autor: Jurist
Datum: 29-05-13 09:25
Du solltest dich besser in "Mann ohne Hirn" umbenennen. Das träfe es eher.
Du hast keine Ahnung, sondern nur blinde Wut.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 09:19
Naja, wenn mann mitten im Wahlkampf eine Partei mit einem Hackenkreuz versieht und dies publiziert, muss man ganz einfach damit rechnen, eine auf den Hut zu bekommen, vor allem ist, gerade wenn man sich den politischen Hintergrund der ÖVP ansieht, ganz eindeutig, dass die mit Nationalsozialismus nichts, aber schon rein gar nichts am Hut haben, sodass hier jeder Richter gar nichts anderes tun kann als von bösilliger und mutwilliger Verleumdung auszugehen. Im Falle der Area 47 ist auch hier ein Unternehmer in geschäftsschädigender Manier maßig verleumdet und beschädigt worden. Meiner Meinung nach sind die 30.000 eh mehr ein symbolischer Betrag, den in Wahrheit ist für ÖVP und Area 47 viel, viel mehr auf dem Spiel gestanden...
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Autor: Frage
Datum: 29-05-13 09:17
Mir schwirren zahllose Fragen durch den Kopf. Die ersten zwei lauten:
Frage 1: Soll ich lachen oder weinen? Lachen darüber, welche Tollpatsche doch Arbeit und Brot finden im öffentlichen Dienst. Oder darüber weinen.
Frage 2: Hat es wohl eine besondere Bedeutung, dass der g'schupfte ferdl in seiner E-mail-Adresse eine besondere Ziffernkombination anführt, nämlich 88?
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Autor: Talbauer
Datum: 29-05-13 09:14
So eindeutig ist die Sache ÖVP vs. MW nicht. Aber ich hätte an MWs. Stelle schon erhebliche Bauchschmerzen damit, weil er in meinen Augen doch etwas über das Ziel hinausgeschossen ist, was aber vor Gericht nicht wirklich eine Rolle spielt, gerade in Tirol nicht, wie wir wissen.
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Autor: Schnautze Voll
Datum: 29-05-13 09:12
Es geht doch seit einer geraumer Zeit nur mehr ums Kassieren. Bei jedem Schas wird sofort ein Strafbescheid geschrieben. Das Erbärmliche daran ist, dass man seitens der Behörde, wie auch in diesem Fall, nicht ermittelt, sondern nur straft.
Ich habe vor kurzem auch eine Aufforderung zur Stellungnahme bekommen, habe zurückgeschrieben, dass ich keine abgebe und auf die Strafe warte und erst dann Einspruch erhebe. Da ich auch weiß, daß dies anderswo nicht so ist, habe ich mich schon vor längerem entschlossen, meinen kleinen Betrieb auslaufen zu lassen und jede Investition in Güter und Menschen im Ausland zu machen. Dort kann ich wenigstens arbeiten und brauche mich nicht mit so sinnlosen Sachen herumzuschlagen.
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Autor: der mann ohne hals
Datum: 29-05-13 09:08
Die BH-Geschichte wird er vielleicht sogar irgendwie los, allerdings, was die Klage der Area 47 und der ÖVP angeht, wird es aufgrund massiver Rufschädigung natürlich und vollkommen zu Recht extrem teuer werden für den Markus, aber seine Sponsoren werden das schon geradebiegen. ;)
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Autor: Munde
Datum: 29-05-13 08:48
Ich glaube, man wollte M.W. einfach unbedingt etwas anhängen.
Wär schon interessant zu wissen, wer dieser komische Fredl Fesl, pardon "franzferdl" ist. Darf man ihn in der Parteizentrale vermuten? Wusste die BH bereits vorzeitig vom angekündigten Eintreffen dieses Mails, weil sie so wahnsinnig schnell (binnen Stunden!) reagiert hat?
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Autor: Talbauer
Datum: 29-05-13 08:42
Ja mei, die haben dort halt ein willfähriges Bürscherl und Parteimitglied sitzen, was wird das schon groß nachdenken.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht sind solche Sachen natürlich absolut giftig.
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Autor: Kufstoan
Datum: 29-05-13 08:42
Es wird sich jetzt ja zeigen, ob der Bezirkshauptmannstellvertreter vom Imst Charakter hat und sich bei Markus Wilhelm für diese Scheiße und die damit verursachten Unkosten entschuldigt. Oder ob er für sein "Urteil" karrieremäßig befördert wird ...
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Autor: Innsbrucker
Datum: 29-05-13 08:26
Liest man sich das Schreiben von Univ. Prof. Scheil auch nur oberflächlich durch, dann ist dies nicht nur der Einspruch gegen den Bescheid der BH Imst, sondern in erster Linie ein Beweis dafür, dass der Bezirkshauptmann von Imst und seine korintenkackenden Sesselfurzer in der Tintenburg mit einer unsäglichen Rechtsunwissenheit gesegnet sind, dass einem als Bürger, der von so einer Behörde ja das eine oder andere gezwungenermaßen braucht, der Grausen aufsteigen kann.
Nun mag man es den Herrschaften ja nicht verübeln, denn als gelernter Tiroler weiß man ja, dass in erster Linie Parteibuch, Verwandtschaft und Seilschaft zum Job in der öffentlichen Verwaltung verhelfen und Kompetenz eher hinderlich ist.
Und man weiss auch, dass derartige Behörden in erster Linie Strafbescheide wegen Schnellfahrens ausschicken. Wenn es aber um vielleicht ein wenig abseits des Alltags Aufgaben zu erledigen gilt, dann ist es aus mit der Kompetenz und der Routine. Auch das möge man den Aktendeckeln dort verzeihen.
Aber vielleicht könnte der eine oder andere den Telefonhörer aufnehmen und nachfragen, ob sowas wie eben in diesem Fall überhaupt strafwürdig ist oder nicht.
Jedenfalls sagt einem schon der Hausverstand, dass diese Homepage keinesfalls auch nur irgendwie den Nazis eine Plattform bietet.
Das alles ist vielleicht schlussendlich für die Betroffenen nur lästig. Und ich hoffe, dass Wilhelm die BH klagt: Erstens wegen der Mühe, zweitens kostet der Einspruch auch was und drittens vor allem wegen Rufschädigung.
Was mir aber wirklich schwer zu denken gibt, ist die Oberflächlichkeit, mit der die Behörde einfach agiert.
Es bleibt zu hoffen, dass sie mit dem Ausstellen von Waffenscheinen, Veranstaltungsgenehmigungen und anderen derartigen Papieren nicht so lässig umgeht wie mit dem Erstellen eines derartigen Strafbescheides, denn würde das der Fall sein, dann wird es gemeingefährlich.
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Autor: anonymouse
Datum: 29-05-13 07:52
was mich am meisten ärgert: da können wieder mal irgendwelche beamte in völliger seelenruhe und ohne angst vor konsequenzen den ärgsten scheiss verzapfen, dann geht's zum UVS, der das dann berichtigen muss. zahlen tut's der steuerzahler bzw. der "beschuldigte", denn soweit ich weiss, bekommt man für den UVS die anwaltskosten nicht ersetzt. ich wäre für ein three-strikes-gesetz für beamte: dreimal eine strafe vom UVS aufgehoben = fristlose.
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