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Autor: Hans G. Zeger, ARGE DATEN
Datum: 10-06-08 17:59
Die ARGE DATEN hat in der Vergangenheit wiederholt kritisch auf das österreichische Spezifikum und offenbar europarechtliche Unikum hingewiesen, dass wahlwerbende Gruppen frei Haus die Daten aller Wähler erhalten (Name, Adresse, Geburtsdatum).
Siehe auch:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=60690rta
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=55155acc
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=84169btc
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=91466ssp
Die Parteien dürfen die Daten zwar zur Wahlwerbung verwenden, sind aber trotzdem an die anderen Gesetze gebunden. Insbesondere was die Formvorschriften des DSG betrifft (etwa Führen einer DVR-Nummer, Auskunftspflicht, Widerspruchsrecht, Informationsrecht, ..). Weiters dürfen natürlich Parteien keine unerwünschte Anrufe (Cold-Calls) oder unerwünschte Mailzusendungen machen. Leider ist aber ein Anruf zum Zweck der Meinungsumfrage nicht verboten.
Ich kenne zwar die beschriebenen Aussendungen und Anrufe nicht im Detail, möchte aber darauf hinweisen, dass bei Verletzungen der Formvorschriften eine Anzeige bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft möglich ist (bei Sitz in Innsbruck ist es das Magistrat), bei Verletzung persönlicher Rechte die Datenschutzkommission anzurufen ist. Unerlaubte Werbeanrufe können beim Fernmeldebüro zur Anzeige gebracht werden oder durch einen Anwalt kostenpflichtig abgemahnt werden.
mfg Hans G. Zeger
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Autor: Ihr Name (freiwillig):
Datum: 05-06-08 21:52
Aso, das hab ich vorher überlesen. Welche "beleidigende sexistische Äußerung" bitte?
Wo lebst Du denn, dass schwul im 21. Jahrhundert eine Beleidigung sein soll?
Was bist Du denn für eine ewiggestrige?
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Autor: viriditas
Datum: 05-06-08 21:48
besserwisser, laß das gefasel von wegen niveau, gewalt und drohung. ich wäre nicht die erste frau, die einem impertinenten mann eine ohrfeige verpaßt. als grüne fühle ich mich von diesem feigen anonymus und seiner beleidigend sexistischen äußerung ebenfalls diskriminiert und fordere genugtuung. "Ihr Name (freiwillig)" soll sich gefälligst outen, indem er seinen namen kundtut.
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Autor: Besserwisser
Datum: 05-06-08 20:58
Wie du dich selbst behandelst ist deine Sache. Aber anderen Schläge anzudrohen liegt auch dem selben niedrigen, wenn nicht noch tieferen Niveau! Gewalt ist das Wort der geistig Schwachen !
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Autor: viriditas
Datum: 05-06-08 20:38
an den besserwisser
sei versichert: hätte ich mein kind zu einem derart erbärmlichen feigling erzogen, der aus dem hinterhalt der anonymität heraus einen namentlich genannten anderen öffentlich diskriminierte, würde ich mir selbst eine runterhauen!
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Autor: Besserwisser
Datum: 05-06-08 19:36
@viriditas,
Wenn einem die Argumente ausgehn (bzw. wenn man erst gar keine hat), dann greift man halt zu körperlicher Gewalt! Tolles Niveau! Hoffentlich hast du keine Kinder die dich als Vorbild sehn.
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Autor: Haas Karl-Heinz
Datum: 05-06-08 16:35
Am 20. März 08 erfolgte die Ausschreibung zur Wahl.
Rechtzeitig mit 4. April 08 trat der § 20 Tiroler Landtagswahlordnung in Kraft.
===
Abschriften für Wählergruppen
(1) Der Bürgermeister hat den Wählergruppen auf Verlangen Abschriften des Wählerverzeichnisses
spätestens am ersten Tag der Auflegung gegen Ersatz der Kosten auszufolgen.
(2) Das Verlangen ist bei der Gemeinde spätestens zwei Wochen vor der Auflegung des
Wählerverzeichnisses zu stellen. Die Anmeldung verpflichtet zur Bezahlung von zunächst der Hälfte der
voraussichtlichen Herstellungskosten. Die restlichen Kosten sind bei Bezug der Abschriften zu begleichen. Unter
den gleichen Bedingungen sind auch allfällige Nachträge zum Wählerverzeichnis auszufolgen.
(3) Innerhalb der Einsichtsfrist kann jedermann Abschriften des Wählerverzeichnisses herstellen.
(4) Die Übermittlung des Wählerverzeichnisses an Wählergruppen ist auch im Weg der
automationsunterstützten Datenübertragung zulässig.
===
Die ÜBERMITTLUNG haben die Parteien schön und noch rechtzeitig gesetzlich geregelt.
Nicht aber die BENÜTZUNG der Daten - oder?
Es gelten immer noch die §§ 7, 8 des Datenschutzgesetzes.
So kennen also auch die Kommunisten, die Christen, die FPÖ usw. Ihren Namen, Wohnort, Geburtsdatum und Geschlecht.
Wie wäre es mit 520527 (= Anzahl der Wahlberechtigten) Anträge nach DSG auf
1) Auskunft und danach auf
2) Löschung
bei allen sieben Parteien?
Wer meint, das Thema Datenschutz ist langweilig, kann weiterlesen.
Der "Big Brother" in 1984 von George Orwell ist tot - es gibt viele "Grosse Brüder" und viele "Kleine Brüder":
> Lauschangriff
> Rasterfahndung
> Vollmachten zur Erweiterten Gefahrenerforschung
> Vorratsdatenspeicherung
> Trojaner auf Festplatten
> IP-Adressen-Überwachung
> DNA-Massenanalysen
> Verknüpfung der Bundesdaten im Innenministerium
> IMSI-Catcher
> Sicherheitsüberprüfung durch Verfassungsschutz
> Verlässlichkeitsüberprüfung durch Abwehramt
> Biometrie: Fingerabdrücke, Iris-Erkennung
Seit 9/11 gilt: Mehr Sicherheit = Weniger Privatsphäre + Weniger Bewegungsfreiheit.
Aber:
Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit“ (Benjamin Franklin)
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Autor: Gebi Mair
Datum: 05-06-08 13:51
Die Daten aus der WählerInnenevidenz können durch die gesetzliche Ausnahmebestimmung in der Tiroler Landtagswahlordnung, § 20 für Wahlwerbung vor der Landtagswahl verwendet werden und sind anschließend nicht mehr zur Verwendung erlaubt.
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Autor: viriditas
Datum: 05-06-08 13:45
an Ihr Name (freiwillig):
hey, du anonymer feigling! wer bist du? oute dich! ich (weiblich, 50) würde dir zu gern eine runterhauen.
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Autor: Haas Karl-Heinz
Datum: 05-06-08 13:27
So sieht es die "Kampagnenleitung" der Tiroler Grünen:
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betreffend unseres jugendmails:
die dvr-nummer fehlt - da haben sie recht. aber eben nur beim
jugendmail, bei den anderen beiden mailings, die wir auch verschickt
haben (aber ihre familie anscheinend nicht bekommen hat), ist sie drauf.
die dvr-nummer ist dazu da, um bei aussendungen zweifelhafter herkunft
den absender festzustellen. das mailing ist eindeutig von den gruenen
und wir bekennen uns auch dazu. ihr rechtlicher standpunkt, dass eine
dvr-nr drauf sein sollte, ist natuerlich richtig.
den politischen parteien ist es erlaubt, in den wochen vor der wahl die
daten aus den waehlerInnenverzeichnissen fuer wahlwerbung zu verwenden.
dh. nur jenen politischen parteien, die auch listen eingereicht haben
(zb. das bzoe in tirol waere nicht berechtig), und nur fuer
wahlwerbungszwecke zur zugehoerigen wahl (dh. wir haetten zb. keinen
spendenaufruf fuer tibet aussenden duerfen). wir duerfen auch nach der
landtagswahl diese daten nicht mehr verwenden und werden das auch nicht
tun.
ich hoffe, ich konnte ihre bedenken aufklaeren
mit freundlichen gruessen
alexandra medwedeff
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Autor: Ihr Name (freiwillig):
Datum: 05-06-08 13:16
Kein Problem, dann eben auch den schwulen Grünen anzeigen.
Seine Website gebimair.at ist übrigens nicht mediengesetzkonform.
Hier nimmt die BH IBK gerne eine Anzeige entgegen.
Kann bis zu € 2.180 kosten...
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Autor: Haas Karl-Heinz
Datum: 05-06-08 09:21
Übrigens auch der GRÜNE Gebi Mair verwendet die Daten aus der Wählerevidenz für Briefe, ebenfalls ohne DVR Nummer.
Die Übergabe (Übermittlung oder Überlassung) der Wählerdaten ist im Wählerevidenzgesetz geregelt und somit auch nach dem Datenschutzgesetz erlaubt (obwohl auch von der ARGE DATEN heftig kritisiert - mit Recht):
§ 3. (1) In die Wählerevidenz kann jedermann, der sich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerevidenz überzeugen will, Einsicht nehmen. Die in allgemeinen Vertretungskörpern vertretenen Parteien können überdies aus der Wählerevidenz Abschriften herstellen. Die Gemeinde kann, wenn eine solche Partei die Absicht äußert, Abschriften herzustellen, oder das Verlangen auf Herstellung von Abschriften stellt, gegen Ersatz der Kosten Abschriften der Wählerevidenz ausfolgen; in diesem Falle hat die Gemeinde eine Abschrift der Wählerevidenz auf Verlangen auch den anderen Parteien unter den gleichen Bedingungen zu übergeben.
Das heisst aber noch lange nicht, dass damit auch die Verwendung der Daten für alle Zwecke erlaubt ist.
Auch die Datenverwendung regelt das Datenschutzgesetz:
§ 7. (1) Daten dürfen nur verarbeitet werden, soweit Zweck und Inhalt der Datenanwendung von den gesetzlichen Zuständigkeiten oder rechtlichen Befugnissen des jeweiligen Auftraggebers gedeckt sind und die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen nicht verletzen.
§ 8. (1) Gemäß § 1 Abs. 1 bestehende schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen sind bei Verwendung nicht-sensibler Daten dann nicht verletzt
- wenn eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht oder
- der Betroffene der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten bewirkt, oder
- lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erfordern oder
- überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.
Also:
1) Gibt es ein Gesetz, das Politiker erlaubt, bei Jungwählern Wahlwerbung zu betreiben?
2) haben alle Jungwähler zugestimmt?
3) ist es für Jungwähler lebenswichtig, Briefe von Parteikandidaten zu erhalten?
4) überwiegt das Interesse der Politiker an Wahlwerbung?
Interessant ist, dass sowohl ÖVP als auch die GRÜNEN immer die Jungen vorschicken, diese rechtswidrigen Briefe auszuschicken.
Vielleicht sollte die politische Bildung in den Schulen intensiviert werden.
Ersparen können Sie sich aber die Datenschutzkommission anzurufen, diese ist eher eine Datenschutz-Verhinderungs-Kommission.
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Autor: Ihr Name (freiwillig):
Datum: 04-06-08 21:07
@Besserwisser:
Schon klar, aber 1. muß man das nicht wissen, 2. schränkt das nicht das Recht ein eine Anfrage nach DSG zustellen - und je mehr umso mehr Arbeit für die VP und 3. muß auch bei Verwendung dieses Adressmaterials das DSG eingehalten werden.
Eine nette konzentrierte Aktion wäre es auch wenn möglichst viele ein Auskunftsbegehren stellen und dann auf Löschung nachsuchen.
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Autor: Besserwisser
Datum: 04-06-08 20:45
JEDE Partei kann sich eine Liste ALLER Wahlberechtigen geben lassen. Nur mal so zur Info.
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Autor: osttirolerin
Datum: 04-06-08 17:31
Auch meine Töchter, beide Erstwählerinnen, haben diesse Briefe von der JVP bekommen. Sie haben die Annahme verweigert, und haben sie zurück an den Absender geschickt. Hätte ich das mit der DVR Nummer gewußt hätte ich liebend gerne Anzeige erstattet, Danke Herr Haas daß Sie das für mich erledigt haben. Die beiden bekamen zusätzlich noch einen persönlichen Brief von Herwig persönlich, weiters eine Woche später eine DVD zum Thema wie wähle ich richtig, natürlich mit dem Vermerk die Liste 1 wäre anzukreuzen.
Die Grünen haben recherchiert, alle Annoncen die sie bisher gefunden haben ergeben zusammen den schönen Betrag von mehr als einer Million Euro. Satt, da sind allerdings die Gratiswurstsemmeln, Weißwürste und ähnliches noch nicht dabei, die müßen sich ganz schön fürchten und das ist gut so.
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Autor: Haas Karl-Heinz
Datum: 04-06-08 17:12
Einen Anruf vom ÖAAB habe ich auch bekommen.
Tel.Nr. 0810 205008 - falls jemand wissen möchte, warum er oder sie Günther Platter wählen sollte.
Gestern hat Köll in Osttirol die Junge ÖVP für einen Werbebrief missbraucht - an die "lieben Jungwähler".
Nur leider ohne DVR Nummer.
Nun droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 9.445 Euro nach § 52 Abs. 2 Ziffer 1 Datenschutzgesetz.
Der Wahlkampf wird noch teuer werden.
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Autor: Ihr Name (freiwillig):
Datum: 04-06-08 15:18
TKG § 107 (1) Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Einfach Anzege erstatten.
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Autor: Benjamin
Datum: 04-06-08 10:51
Hat heute sonst noch jemand einen Anruf vom AAB bekommen indem man gebeten wird am Sonntag vom Wahlrecht gebraucht zu machen und wie wichtig es ist Günther Platter zu stärken?
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