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Die TIWAG in der Endlager-Falle

Am 5. November 1978 hat sich die von Ghaddaffi bezahlte Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher trotz des missionarischen Einsatzes von Bruno Wallnöfer gegen die Inbetriebnahme von Zwentendorf entschieden. Bekanntlich war die TIWAG zu 13,3 Prozent an diesem „Gemeinschaftskernkraftwerk Tullnerfeld“ beteiligt. Von hier hatte man zu Beginn der Bauzeit von Sellrain-Silz (Anfang 1977) noch gehofft, einerseits Grundlaststrom und andererseits günstigen Pumpstrom für Sellrain-Silz beziehen zu können. Mit dem Atomsperrgesetz vom Dezember 1978 („Gesetz über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieerzeugung in Österreich“) hat die TIWAG ihre Milliarde Schilling an Investition in Zwentendorf verloren, die sie für die Finanzierung der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz dringend benötigt hätte. Und ihr fehlten plötzlich – der Speicher Finstertal war bereits halb fertig, der Kraftwerksschacht im Kühtai und das Krafthaus in Silz im Rohbau fertiggestellt – die erwarteten 80 MW Leistung und damit mehr als 560 Gigawattstunden Grundlast pro Jahr.
In dieser Situation war man den deutschen Energiekonzernen vollkommen ausgeliefert. Die Bayernwerke AG (heute EON) und die EVS - Energieversorgung Schwaben (heute EnBW – Energie Baden-Württemberg) hatten sich bereits 1975 vorvertraglich je 50 Prozent der Gesamtausbauleistung (740 MW) von Sellrain-Silz gesichert und konnten jetzt durch zum Teil abenteuerliche Nachverhandlungen die bereits oben beschriebenen und die weiter unten dargestellten Draufgaben für sich herausholen. Auch heute gehen die Vertreter von EON bei der TIWAG aus und ein und es wurden bereits Vorgespräche über weitere Deals im Zusammenhang mit den neuen Projekten im Kühtai und im Kaunertal geführt. Die TIWAG ist dringend aufgefordert, nicht nur sämtliche Nebenverträge zur Vercrossborderung der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz offenzulegen, sondern auch den unglaublichen Knebelungsvertrag mit den Bayernwerken.



Aus der Werkszeitschrift der Energie-Versorgung Schwaben AG:
„Ab Oktober 1981 wird dann die Werksgruppe Sellrain-Silz mit ihrer vollen Leistung den beiden deutschen Partnern Bayernwerk und EVS je zur Hälfte zur Deckung ihres Spitzenlast und Reservebedarfs und zur Veredelung von Kernkraftwerksstrom zur Verfügung stehen.“
EVS-Bericht 6/1975


Mit „den Schwaben“ (EVS) war ausgemacht, daß sie für die von ihnen aus Sellrain-Silz bezogene Hälfte des jährlichen Arbeitsvermögens eine größere Menge Grundlast liefern. Da sie infolge massiven Widerstandes ihr Atomkraftwerk Wyhl nicht bauen konnten, bezahlten sie zu Beginn der Vertragslaufzeit für den TIWAG-Strom. Das war zwar ein Vertragsbruch, kam der TIWAG aber insofern nicht ungelegen als sie ohnehin (ganz entgegen der Propaganda) viel zu viel Grundlast hatte. Nach und nach, die EVS hat in den Neunzigerjahren ein neues Kraftwerk in Betrieb genommen, waren die EVS willens, zumindest für einen Teil des Spitzenstroms aus Tirol Bandstrom zu geben. Auch 24 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages wird er offenbar von Seiten der Schwaben (nunmehr EnBW) immer noch nicht zur Gänze erfüllt. Auch diese Verträge sind bis heute vor dem Eigentümer, der Tiroler Bevölkerung, geheimgehalten. Den dürftigen offiziellen TIWAG-Unterlagen zufolge wird immer noch ein Anteil des aus Tirol bezogenen Stroms mit Geld beglichen. Das heißt, hier gibt es nach wie vor ein ungenutztes Potential für den Abtausch gegen benötigte Grundlast! Dabei stünde heute dem EnBW-Konzern jede Menge Tauschstrom aus den Kernkraftwerken ihres Hälfte-Eigentümers Electricité de France zur Verfügung.

13.12.2005

Teil 3: Der Atomstrom-Vertrag


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