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OLG Innsbruck weist einstweilige Verfügung gegen Provider ab

Nun hat auch das Oberlandesgericht Innsbruck den Antrag der Tiwag gegen den Internet-Provider Niko Hofinger, den Inhalt der Homepage www.dietiwag.org aus dem Netz zu entfernen, abgewiesen. Somit ist der Vorstand der Tiwag nunmehr im vierten Anlauf, die Kritik an der Konzernpolitik zum Schweigen zu bringen, im wahrsten Sinne "kläglich" gescheitert.

Das OLG Innsbruck hat im Gegensatz zur ersten Instanz sogar befunden, daß das Logo der Homepage - eine Persiflage auf das Tiwag-Logo - weiterhin ohne Beanstandung verwendet werden darf.
Auf Hofinger, der die Internet-Seite programmiert hat und hostet, wurde bereits im Vorfeld der Klage massiv Druck ausgeübt, den Zugang zu sperren. Er hat sich dem nicht gebeugt und wurde nun letztinstanzlich in seiner Haltung bestätigt. Ein ordentlicher Revisionsrekurs gegen dieses Urteil ist nicht mehr zulässig.

Nach der grundsätzlichen Kritik an der beabsichtigten Kraftwerksoffensive und der Veröffentlichung bis dato geheimer Vertragsdetails zu den umstrittenen Cross-Border-Leasing-Geschäften der Tiwag beschlossen Aufsichtsrat und Hauptversammlung des Unternehmens, die Gerichte zu bemühen. Bislang ohne Erfolg.

Die Klagsserie des Vorstandes hat die Tiwag bis zum heutigen Tag bereits mehr als 37.000 Euro (500.000 Schilling) gekostet. Trotzdem hat die Tiwag weitere gerichtliche Schritte angekündigt. 

Der Beschluss des OLG Innsbruck im Wortlaut:

Download einer maschinengelesenen Abschrift als PDF (19 Seiten, 100kb)

25.5.2005


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