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Herr Kuhn bettelt mit neuer Klage um mehr Aufmerksamkeit
für seine plagiatöse Dissertation


Jetzt, wo es für ihn in Sachen Übergriffe und arbeitsrechtliche Vergehen eng wird, ganz eng, jetzt, fünfeinhalb Monate nach Aufdeckung von zig Plagiaten in „seiner“ Doktorarbeit, klagt der zertifizierte Plagiator, weil ich ihn in Zusammenhang mit anderen zertifizierten Plagiatoren gebracht haben soll. Nächstens läuft er vielleicht auch noch zu Gericht, weil er nicht mehr Gustav Kuhn genannt werden will, ein gewiss ziemlich belasteter Name in diesen Tagen.


Was ist passiert?

Ich habe dem Herrn Doktor 25 glatte Plagiate aus einer einzigen Quelle auf nur 23 fortlaufenden Seiten seiner Dissertation nachgewiesen. Hier:

http://www.dietiwag.at/index.php?id=5220

Daraufhin hat selbst die Universität Salzburg, an der Kuhn mit diesem Elaborat seinerzeit durchgekommen ist, befunden, „die Doktorarbeit Kuhns weist nebst handwerklichen Fehlern plagiierte Textpassagen auf“. Solche seien auch bereits 1969 in zwei Dissertationsgutachten festgestellt worden. Für die Aberkennung des akademischen Titels reichte es der von der Universität eingesetzten „Kommission für Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ nicht, weil sie – so deren eigenwillige Argumentation – im fünften von sechs Kapiteln der Dissertation keine Plagiate „identifizieren“ konnte.


Das ist nun unsere Aufgabe!

Stefan Weber, der Pionier der Plagiatsforschung in Österreich, bezeichnet hingegen bereits die bisher aufgedeckten Abschreibereien als „perfides Plagiat“:

„Die Autorschaft der gesamten Dissertation steht damit in Frage. Wir müssen nämlich weg von dem Denken: 'Wenn 10 Seiten abgeschrieben sind, heißt das, die übrigen 170 sind sauber.' Nein, es heißt nur, es wurde bisher noch nicht mehr gefunden. Wer so abschreibt, der hat das natürlich nicht bloß auf ein paar Seiten gemacht, das würde allen Erkenntnissen über den Schreibprozess widersprechen. Entweder, man ist Abschreiber oder Selbstschreiber.“





Wir hätten die Sache auf sich beruhen lassen. Kuhn will das nicht. Kuhn möchte mehr Aufmerksamkeit für seine fragwürdige Doktorarbeit haben. Will auf die ganz große Bühne damit. Die des Landesgerichts. Er will, dass alle wissen, wieviel Plagiat in seiner Dissertation steckt.





Damit bettelt Kuhn darum, dass wir uns die ganze Dissertation anschauen, nicht bloß – wie bisher – ein halbes Kapitel. Ihm bietet die neue Klage, seine inzwischen sechste gegen mich (bei nun insgesamt dreizehn gegen mich in Sachen Erl), eine neue Chance, sich lächerlich zu machen. Mit kräftiger Unterstützung seines in Wien weltbekannten Anwalts. Dieser meint nämlich, durch die Fotomontage auf unserer Startseite sei Kuhn eine „empfindliche Kränkung“ zugefügt worden, wofür er Anspruch auf eine „Entschädigung für den immateriellen Schaden in Höhe von EUR 15.000“ habe.



Immerhin haben Karl-Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan nicht geklagt, dass sie hier mit Gustav Kuhn in Verbindung gebracht wurden.


Große Mitmachaktion „Finde die Quelle!“

Kuhn soll haben, wonach ihm offenbar so sehr ist: mehr Publicity für seine Dissertation. Wer will, mag sich beteiligen an der Zerlegung in ihre Einzelteile und deren Zuordnung zu seinen Vorlagen. Da die von ihm vorsätzlich nicht zitierten Quellen aus den 50er und 60er Jahren stammen oder noch älter und damit elektronisch kaum erfasst sind, ist ihre Auffindung entsprechend schwierig und wohl nur gemeinschaftlich möglich. Vielleicht fühlen sich durch das Dissertationsthema „Wert und Sinn im musikalischen Kunstwerk“ auch damit besondes vertraute Experten angesprochen und können Hinweise auf die von Kuhn benützte Literatur liefern.
Auch die Uni Salzburg sagt ja nur, dass sie „aufgrund des (ihr) zur Verfügung stehenden Materials keine entsprechenden Feststellungen treffen“ konnte.


Wer also etwas dazu beitragen möchte, dass Kuhns Doktorarbeit die Aufmerksamkeit bekommt, die er einklagt und die ihr zusteht, kann mir das unter m.wilhelm@dietiwag.org mitteilen oder aber auch anonym seine oder ihre Einschätzung hier deponieren:


Nachricht:



Wer jedoch Rückfragen zulassen möchte, darf nicht vergessen, oben eine E-Mail-Adresse einzufügen.


3.9.2018


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