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Aktueller Pegelstand nach der Prozessflut in Sachen Erl

Von den Klagen Gustav Kuhns (8), Hans Peter Haselsteiners (5), der Festspiele Erl (2), Christin Kirns (2) und Michael Krügers (1) gegen mich ist der Gesamtscore bei den zwölf bisher rechtskräftig entschiedenen Zivilprozessen ziemlich genau ausgeglichen. In den verbliebenen sechs weiteren Verfahren gibt es in drei Fällen noch überhaupt kein Urteil, in den restlichen drei laufenden haben die unteren Instanzen mir Recht gegeben.

Weil ich ganz oft gefragt werde, wie es mir geht „mit dem Kuhn“ oder „mit dem Haselsteiner“ und wie viele von den ursprünglich achtzehn Verfahren noch offen sind, hier ein kurzer Überblick:



Drei Verfahren, in denen es noch kein Urteil gibt


Kläger: Gustav Kuhn
Klage wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung (69 Cg 22/18m)


Streitwert: 60.000 Euro

Begehrt wird die Haftung für alle Schäden, die Gustav Kuhn aus der Veröffentlichung erwachsen sind, sowie die Bezahlung eines Sofortbetrages in der Höhe von 15.000 Euro an den Kläger.

Dieses Verfahren wurde bis zu einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck, die nach wie vor gegen Kuhn wegen des Tatverdachts der „sexuellen Belästigung“ nach § 218 Strafgesetzbuch ermittelt, ausgesetzt.

*


Klägerin: Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H.
Klage wegen des Vorwurfs arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße bei den Festspielen (10 Cg 55/18f)


Streitwert: 19.620 Euro

Es geht u.a. um den geäußerten Verdacht von Lohn- und Sozialdumping in Erl. Hier haben bereits mehrere Verhandlungen stattgefunden. Zweimal wurde ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich - unmittelbar bevor er rechtskräftig geworden wäre - von der Klägerin widerrufen.
Nachdem die Festspiele den Klagspunkt „Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz“ schon früher aufgegeben haben, ziehen sie jetzt auch die Klagen bzgl. meiner Vorwürfe „Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz“, „Verstoß gegen das Arbeitsruhegesetz“ und „Verstoß gegen das Urlaubsgesetz“ aus - wie es heißt - „prozessökonomischen Erwägungen“ zurück. Es verbleiben damit sieben Klagspunkte, über die weiterverhandelt wird.


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Kläger: Gustav Kuhn
Klage wegen des Vorwurfs arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße bei den Festspielen (69 Cg 64/18p)


Streitwert: 70.000 Euro

Kuhn klagt hier als (damaliger) Geschäftsführer der Festspiele.
Da diese Klage inhaltlich fast deckungsgleich mit jener der Festspiele Betriebsges.m.b.H. ist, wurde sie bis zu einer Entscheidung im Parallelverfahren ausgesetzt.


* * *

Drei Verfahren, die noch nicht letztinstanzlich entschieden sind


Kläger: Gustav Kuhn
Klage in Sachen Plagiate in Kuhns Dissertation (69 Cg 96/18v)


Streitwert: 50.000 Euro

In diesem Verfahren habe ich sowohl beim Landesgericht Innsbruck als auch beim Oberlandesgericht Innsbruck gewonnen.




Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 8. August 2019


Gustav Kuhn hat gegen dieses Urteil außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof in Wien eingebracht. Über diese ist noch nicht entschieden.

(Ergänzung: Mit am 20.1.2020 zugegangenen Beschluss des OGH werden die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen.)


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Kläger: Hans Peter Haselsteiner
Klage in Sachen Unähnlichkeit mit Eduard Wallnöfer (69 Cg 4/19s)


Streitwert: 35.000 Euro

Dieses Verfahren habe ich in erster Instanz gewonnen.




Aus dem Urteil des LG Innsbruck vom 15. Juli 2019


Hans Peter Haselsteiner hat gegen dieses Urteil berufen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck steht noch aus.


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Klägerin: Christin Kirn
Klage wegen der Bezeichnung als „Zweitfrau“ bzw. „Hauptfrau“ Gustav Kuhns (69 Cg 13/19i)


Streitwert: 35.000 Euro

Auch in diesem Verfahren hat das Landesgericht Innsbruck einen Freispruch für mich gefällt.




Aus dem Urteil des LG Innsbruck vom 9.8.2019


Christin Kirn hat gegen dieses Urteil Berufung erhoben. Über diese hat das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden.


Wie es aussieht, werden sich einige der Verfahren noch viele Monate hinziehen. Die Klagsseite gibt sich nur ungern mit Entscheidungen der unteren Instanzen zufrieden. Und Geld spielt bei Haselsteiner und Co. bekanntlich eine recht untergeordnete Rolle.

Es ist überhaupt keine Frage, dass diese Klagsflut jener Seite, die sie ausgelöst hat, viel mehr geschadet hat als dem, den sie vernichten sollte. Dass es so und nicht anders gekommen ist, ist auch der großen Solidarität und der tatkräftigen Unterstützung ganz vieler Menschen geschuldet, für die ich mich von Herzen bedanke.


7.11.2019


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