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Jetzt hat die Erler Partie auch noch das letzte Gerichtsverfahren verloren

Sie, der Prozess-Hansl Peter Haselsteiner vorneweg, wollten die große Bühne haben, die ganz große, auf der dann - autsch! - weit mehr an Missständen ans Licht und zur Sprache kam, als man bis dahin ahnen konnte.

Gut wäre halt gewesen: vorher denken, das mögliche Ende bedenken und dann klagen. Oder, wie in diesem Falle, eben besser nicht.

De iure bin wohl ich auf der Beklagtenbank gesessen, de facto ist aber über die unfassbaren Zustände bei den Festspielen Erl gerichtet worden. Die dafür jetzt sehr detailreich protokolliert und amtlich sind.




Offiziell Klägerin war die Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H. unter Geschäftsführer Gustav Kuhn, eigentliche Betreiberin der Klage aber die dahinterstehende „Tiroler Festspiele Erl Gemeinnützige Privatstiftung“ mit den Vorstandsmitgliedern Beate Palfrader und Hans Peter Haselsteiner.


Im Hauptprozess, dem größten der insgesamt achtzehn gegen mich angestrengten, dem am längsten dauernden und damit auch bei weitem teuersten, haben Haselsteiner & Co. sich selbst weit mehr beschädigt, als ich es mit meinen Artikelchen je hätte können oder gar wollen.

Gedacht, aber eben schlecht gedacht, war das ganze ja so, dass ich meine Kritik zu unterlassen, das heißt von dieser Seite zu entfernen und sie hier auch noch zu widerrufen haben würde. So lautete das von der Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H. im Mai 2018 eingebrachte Klagsbegehren.




„Im Namen der Republik“


In diesem dreieinhalbjährigen Verfahren sind in zwölf Verhandlungsrunden, wie gesagt, Vergehen und Verstöße bei den Festspielen, dem „Aushängeschild der Tiroler Kultur“ (Beate Palfrader), publik geworden, die vordem nicht bekannt waren. Auch die durch meine Veröffentlichung unumgänglich gewordenen Steuernachforderungen sowie die behördlich verfügten saftigen Strafzahlungen wurden durch den Prozess und die von den Festspielen betriebene Art der Prozessführung erst an die richtig große Glocke gehängt.
Man nennt es den Streisand-Effekt . Man könnte es auch den Haselsteiner-Effekt nennen.

Laut der Abschlussbilanz für das Geschäftsjahr 2019/20 beliefen sich die Nach- und Strafzahlungen inkl. der in Zusammenhang damit angeführten Rechts- und Beratungskosten auf über eine Million Euro.




Rechtliche Begründung des Urteils


Und dann hat sich Gustav Kuhn auch noch zum Kasperl gemacht

Eingebracht wurde diese Klage (10 Cg 55/18f) der Festspiele Erl Betriebsgs.m.b.H. im Mai 2018 noch unter der Geschäftsführung von Gustav Kuhn. Eine gleichen Inhalts (69 Cg 64/18p) hat dieser seinerzeit auch unter eigenem Namen zusätzlich gegen mich erhoben. Grad so, als ob er klüger wäre als sein Gönner im Hintergrund, hat er in seiner Causa im November 2020 die Reißleine gezogen und das Verfahren „unter Fortsetzungsverzicht“ ruhend stellen lassen. Was uns nicht gehindert hat, ihn als Zeugen im anderen Verfahren zu beantragen. Nachdem er sich zunächst taub gestellt hat, dann auf „vernehmungs- und prozessunfähig“ plädiert und später wegen „psycho-physischer Stressbelastung“ auch noch die Einvernahme per Video aus Italien abgelehnt hat, musste er aufgrund unserer und der Unnachgiebigkeit des Richters in der allerletzten Verhandlung schließlich doch noch leibhaftig in Innsbruck antreten.
Um es vorweg zu nehmen: Er wollte das Gericht verarschen und hat sich selber verarscht. Quasi seine Vernehmungs- und Prozessunfähigkeit demonstriert. Hat so getan, als wüsste er nicht einmal die Adresse seines Wohnsitzes in Erl, des von ihm selbst erbauten Hauses. Wie gesagt, er hat versucht, uns alle zum Narren zu halten. Aber der Narr war schon er selber.

Gustav Kuhn hat 1998 die Festspiele gegründet und war durchgehend bis Oktober 2018 deren Geschäftsführer, lange Zeit deren alleiniger. Zuständig für ein Jahresbudget von zuletzt rund fünf Millionen Euro.



Ein paar Auszüge aus dem Einvernahmeprotokoll:

Auf die Frage meines Anwalts, ob es in seiner Zeit als Geschäftsführer der klagenden Partei verwaltungsstrafrechtliche Erkenntnisse gab, die seine Tätigkeit für die klagende Partei betroffen haben:

Gustav Kuhn: Das kann ich nicht sagen. Ich habe mich nämlich so überhaupt nicht darum gekümmert.


Zum Vorhalt ob er das Erkenntnis mit einer sechsstelligen Geldstrafe bzw. erheblichen Ersatzfreiheitsstrafen in Dauer mehrerer Monate auch nicht zur Kenntnis genommen hat:

Das hat mich nicht interessiert. Dafür hatte ich meinen kaufmännischen Leiter.
Ich habe das ja nicht selbst bezahlen müssen.
Jedenfalls habe ich nichts bezahlt. Ich habe nicht einmal eine Kreditkarte, die hat meine Frau, weil mich das so wenig berührt.



Auf die Frage meines Anwalts, ob das das Unternehmen bezahlt hat:

Ich hoffe. Ich weiß nicht wer das bezahlt hat.
Ich weiß nicht, wer es bezahlt hat.



Auf die Frage meines Anwalts, ob er weiß, ob für diese Zahlung dann Lohnsteuer bezahlt worden ist:

(Das Gerichtsprotokoll vermerkt „Gelächter des Zeugen“)
Sie sind heiterer Mensch. Das gefällt mir. Ich hätte eine Steuer bezahlen sollen? Herr Orgler, Sie scherzen. Ich habe mich um das nicht gekümmert.



Auf die Frage meines Anwalts, ob die Festspiele Sicherungsbescheinigungen für die ausländischen Mitarbeiter eingeholt haben:

Ich habe keine Ahnung.


Auf die Frage meines Anwalts, ob es überflüssig ist ihm vorzuhalten, dass die Sicherungsbescheinigungen die Vorstufe für die Beschäftigungsbewilligung ist:

Ja.


Auf die Frage meines Anwalts, ob er weiß, dass bei Mitarbeitern ein Teil des Entgeltes als sogenannter Werklohn und ein anderer Teil als sogenannter (Dienst-)Lohn ausgeschüttet wurde:

Nein.


Auf die Frage meines Anwalts, ob er weiß, wie die Orchestermusiker bezahlt worden sind:

Ich nehme an mit Geld.


Auf die Frage meines Anwalts, wie Ihnen das Geld übergeben worden ist (Banküberweisung, bar etc.):

Ich habe dazu nicht einmal den Hauch einer Ahnung.


Auf die Frage meines Anwalts, ob er weiß, wie diese Musiker gemeldet worden sind, vor allem ob sie gemeldet worden sind:

Nein, das weiß ich nicht.


Auf die Frage meines Anwalts, ob er weiß, ob von den Geldern, die diesen Musikern bezahlt worden sind, Steuern einbehalten worden sind:

Nein.


Auf die Frage meines Anwalts, ob er weiß, ob zwischen den Minsker-Musikern und den Nicht-Minsker-Musikern von der Entlohnung her und von der gesamten rechtlichen Behandlung her Unterschiede gemacht wurden:

Nein.


Auf die Frage meines Anwalts, ob Herr Dajko die Gelder für die Minsker Musiker entgegengenommen und unter den Musikern verteilt hat:

Ich habe keine Ahnung.


Auf die Frage meines Anwalts, ob er sich irgendwann einmal darum gekümmert hat, ob für Künstler, egal aus welchem Land, Abzugssteuern einbehalten wurden, was nach dem Gesetz für jeden ausländischen Künstler vorgeschrieben ist:

Diese Frage kann ich nicht beantworten.


Auf die Frage meines Anwalts, ob er sich jemals für die Mitarbeitervorsorgekasse für Mitarbeiter gekümmert hat:

Nein. Ich weiß nicht einmal was das ist.


Auf die Frage meines Anwalts, ob er sich jemals als Geschäftsführer darum gekümmert hat, ob Zahlungen, die an ihn geleistet worden ist, ordnungsgemäß versteuert worden sind:

Nein.


Auf die Frage meines Anwalts, ob die Festspiele jährlich gewisse Beträge nach Lucca überwiesen haben:

Das ist eine gute Frage. Ich glaube nicht. Dazu müsste ich meine Frau fragen. Ich weiß das einfach nicht.


Auf die Frage meines Anwalts, ob die Festspiele Geld an seine damalige Frau überwiesen hat und die dann das Geld nach Lucca weiter überwiesen hat:

Keine Ahnung. Ich habe auch keine Kreditkarte. Die hat meine Frau.


Auf die Frage meines Anwalts, ob er weiß, welche Gagen die Musiker bekommen haben:

Nein.


Auf die Frage meines Anwalts, was die Musikergage pro Stunde war:

Sie scherzen. Ich habe keine Ahnung.




Noch ein paar Details

Von den ursprünglich neun Anklagepunkten in diesem Verfahren haben die Festspiele bald einmal drei wegen Aussichtslosigkeit zurückgezogen oder, wie sie es formulierten: „aus prozessökonomischen Erwägungen“.

Aufgrund meiner Veröffentlichung ist bei den Festspielen eine „Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ (GPLA) in Gang gesetzt worden, die auch zu erheblichen Nachforderungen geführt hat. Den Abschlussbericht dieser GPLA mit allen dort angeführten Beanstandungen haben sich die TFE bis zuletzt hartnäckigst geweigert, dem Gericht vorzulegen.

Im Verfahren wurde auch der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Festspiele Betriebsges.m.b.H. Hubert Gaun (Werbeslogan: „In unserer Villa werden Steuern optimiert.“) einvernommen. Als es um die von mir beschriebenen unterirdischen Musikergagen in Erl ging, versprach er, dem Gericht eine angeblich existierende „Aufstellung über die Angemessenheit der Entgelte“ vorzulegen. Als er das dann tun sollte, war diese plötzlich „nicht auffindbar“.

Zweimal haben wir, Klägerin und Beklagter, im Gerichtssaal einen Vergleich paktiert, der in Kraft tritt, wenn er nicht binnen einer festgesetzten Frist noch aufgekündigt wird. Beide Male ist dieser von den Festspielen widerrufen worden.




Widerruf vom Dezember 2018


Die Geschäftsführerin der Festspiele und die Anwältin der Festspiele hatten die beiden Vergleiche mit mir ausgehandelt, der große Boss im Hintergrund aber hat zweimal njet gesagt und damit seine Vertreterinnen öffentlich brüskiert.




Widerruf vom Juni 2019


So ächzte denn auch Natascha Müllauer, jetzige Geschäftsführerin der Festspiele und damit offiziell oberste Klägerin, im Gerichtssaal bei einem anderen Punkt einmal hilflos und deutlich vernehmbar: „Ich weiß nicht, ob ich das meiner nächsten Instanz schmackhaft machen kann.“

Der Prozess hätte gut und gern 2019 zu Ende sein können, an mir hat es nicht gelegen. Trotzdem hatte RA Michael Borsky von der Wiener Kanzlei Ruggenthaler, Rest & Borsky, die den Fall Ende 2018 von RA Michael Krüger übernommen hatten, die Chuzpe, mir (!) – wörtlich - „mutwillige Prozessführung“ vorzuwerfen und mich „mutwillig zu wehren“ (13.11.2019). Als hätten nicht die Erler mit achtzehn Klagen eine Treibjagd auf mich eröffnet. Auch Krüger, der alle achtzehn Stück seinerzeit eingebracht hatte, versuchte den Spieß, besser gesagt: die Wahrheit umzudrehen, indem er mir und eben nicht dem Herrn Haselsteiner „hasstriefende Verfolgungshandlungen“ (23.7.2018) unterstellte.

Der Padrone war natürlich selbst nie im Gerichtsaal, auch nicht bei den Prozessen, die er in eigenem Namen führen ließ (z.B. hier), wenn auch indirekt ständig zugegen. Dafür war sich der selbsternannte Liberale, manche sagen auch dieser Stronach der Neos, viel zu „feun“. Nicht aber für die Serie Einschüchterungsklagen, Juristen sprechen von SLAPPS.

Abschließend: Für mich kleinen Betreiber einer kleinen Website war es ein relativ großer Fall. Für den Kontrahenten auf der anderen Seite ein relativ tiefer.
Trotzdem gut möglich, dass es ihm immer noch nicht reicht und er Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts einlegen wird.




Schlussfolgerung im Urteil des Landesgerichts Innsbruck

Ich habe mich trotz allem in den zwölf Verhandlungen nie als Beklagter gefühlt. Für mich stand immer das „System Erl“ vor Gericht. Ich war nur der Kronzeuge.


6.12.2021

* * *

Reaktionen (Aufmacher):

Causa Erl: Blogger gewinnt Prozess gegen Festspiele
(Standard, 6.12.2021)

Causa Erl: Klage gegen Wilhelm abgewiesen
(ORF Tirol: online / Radio Tirol / Tirol heute, 6.12.2021)

Landesgericht wies letzte Klage gegen Blogger Wilhelm ab
(Wiener Zeitung, 6.12.2021)

Klage abgewiesen: Gericht gibt Wilhelm Recht, was tut Erl?
(Tiroler Tageszeitng, 7.12.2021)

Blogger siegt nach Klagsserie von Haselsteiner
(Ö1: Mittagsjournal und Abendjournal, 7.12.2021)

Markus Wilhelm hat auch den letzten Prozess gegen die Festspiele Erl gewonnen. Es ist eine schwere Niederlage für Hans Peter Haselsteiner.
(salto.bz, 7.12.2021)

Festspiele Erl gegen Blogger: Land will „Ruhe einkehren“ lassen
(Kurier, 7.12.202)


Causa Erl: Palfrader will keine weitere Prozessrunde gegen Wilhelm
(Tiroler Tageszeitung, 8.12.2021)




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