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Und auch der Haselsteiner ist mit seiner Berufung bei Gericht abgeblitzt

Niemand käme auf die Idee, dass ein Gert Voss, der den König Lear gibt, der König Lear sein könnte. Warum glauben immer noch manche, dass ein Hans Peter Haselsteiner, der den großen Liberalen spielt, ein großer Liberaler sein könnte? „The proof of the pudding is in the eating“ (Der Test des Puddings besteht darin, dass man ihn isst), und was einer ist, zeigt sich in der Wirklichkeit.

Nie zuvor hat H. sich so vorgeführt, so klar geoutet wie in der Causa Erl. Er ist ein Schönwetterliberaler, einer für Fernsehauftritte. Kritik, Widerspruch gar, kann er nicht vertragen. Da geht dann die Wut mit ihm durch, wie man dem jüngsten Profil-Porträt entnehmen kann, die Klagswut, wie man in der Causa Erl gesehen hat. Auch wenn sie letztlich in Selbstbeschädigung endet.




Mehr als ums Pinke geht’s ihm immer noch um Pinkepinke


Womit wir beim Thema wären. Die Vorgeschichte:

Es war einmal ein sehr reicher Mann [09.04.2019]

Es war einmal ein sehr reicher Mann, ein Mann, der im Laufe vieler Jahre durch die Arbeit zigtausender Malocher an seinen Baustellen sehr reich geworden war. Er nannte sich Philanthrop, war 75, aber hatte sich immer noch zu wenig Geld. So begehrte er von mir zuletzt per Gericht „die Zahlung von EUR 15.000,00 an immateriellem Schadenersatz“, weil ich „eine empfindliche Kränkung des Klägers“ bewirkt haben sollte. 15.000 Euro als „Untergrenze“ wohlgemerkt. Ich bot dem Magnaten an, statt dessen 4.000 Euro an die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ zu spenden.
Nix da, sagte sein Anwalt. (Der Milliardär will Geld sehen)




Nun hat das Gericht gesprochen. Gesprochen, dass hier „eine Überklagung vorlag“ und dass diesem Herrn „unter Würdigung der konkreten Umstände“ nur 3.000 Euro zustehen. Zusätzlich, das hat er davon, muss er mir 1.071,79 Euro an meinen Anwaltskosten ersetzen. Verbleiben ihm von den als Untergrenze (!) verlangten 15.000 Euro ganze 1.928,21 Euro, die er sich zum anderen Geld aufs Konto legen kann. (Aber vielleicht, nur so eine Idee von mir, zahlt er es ja in einen „Opferfonds Erl“ ein.)


Tagebuch-Artikel vom 9.4.2019

Damit war die Geschichte dann doch noch nicht zu Ende erzählt. Haselsteiner ist nämlich in Berufung gegangen. Die 3.000 Euro waren ihm definitiv zu wenig. Er hat auf den 15.000 Euro „als mindestem immateriellen Schadenersatz“ bestanden, sohin auch noch die fehlenden 12.000 Euro beim Oberlandesgericht Innsbruck eingeklagt.

Und? Wie ist es ihm ergangen? Na, was soll ich sagen? Schlecht ist es ihm ergangen, schlecht. Nix gnutzt hat’s! Abgeblitzt is er! Gschad‘ hat’s!





Die ebenso sinn- wie erfolglose Berufung durch seinen Anwalt hat Haselsteiner 2.444,40 Euro gekostet. Die Berufungsbeantwortung durch meinen Anwalt zusätzlich 1.303,92 Euro. Damit hat er nicht nur die 1.928,21 Euro, die ihm vorhin noch verblieben waren, verspielt, sondern ist mit 1.820,11 Euro sogar tief unter die Gewinnschwelle, den Break Even Point, gerutscht.

Wohlgemerkt, der Negativsaldo bezieht sich nur auf die Kosten des Verfahrens. Den Wert von Haselsteiners Ehre hat das Gericht damit nicht taxiert.


20.8.2019



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