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 Vorläufiges Ende im TIWAG-Prozess   [30.06.2008]
  Es gibt noch kein Urteil des Gerichts, aber man hat sich trotzdem schon eines machen können. Man konnte sehen, 
 
* dass der TIWAG-Anwalt schlecht vorbereitet war und und die Vorwürfe der Klägerin auch nach drei Jahren nicht auf den Punkt zu bringen in der Lage war 
 
* dass sich ausgerechnet eine TIWAG auf den Datenschutz beruft, die dem Beklagten monatelang zwei Detektive nachgehetzt hat 
 
* dass Bruno Wallnöfer bei der dritten Verhandlung nun schon das dritte Mal gefehlt hat, ohne jemandem gefehlt zu haben 
 
* dass zwei TIWAG-Angestellte als TIWAG-Zeugen nicht in der Lage waren, einen Schaden zu benennen, der durch die Veröffentlichungen auf dieser Webseite entstanden sein könnte 
 
* dass das Akzeptieren von New York als Gerichtsort bei den Cross-Border-Streitigkeiten weniger ein „Geschäftsgeheimnis“ als ein Skandal ist  
 
Usw. 
 
Das Urteil ergeht schriftlich. 
 
 
  
 
Kronenzeitung, 28. Juni 2008 
 
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