|  | Heute Berufungsverhandlung: Ist ein Zuhälter ein Zuhälter?   [03.11.2009] 
 Im Mai 2006 wurde hier aufgedeckt, dass ein hoher TIWAG-Angestellter eine Begleit-Agentur, sozusagen ein Puff auf Rädern, betreibt. Nach einer Verurteilung wegen Zuhälterei in erster Instanz findet heute, 3.11.2009, beim Oberlandesgericht Innsbruck die Berufungsverhandlung statt.
 
 Beginn: 15 Uhr 30
 Verhandlungsaal: N 217 (Neubau)
 
 Rückblick:
 
 Wie ein leitender TIWAGler einen Callgirl-Ring aufzieht
 
 Und die Huren kamen mit dem TIWAG-Dienstwagen
 
 Und die Bordell-Homepage wurde natürlich auf dem TIWAG-Laptop erstellt
 
 Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
 
 
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